Bundesrepublik Deutschland
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Gesetz vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799), in Kraft getreten am 24.04.2009
geändert durch Gesetz vom 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) m.W.v. 01.04.2012
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen)
Gesetz vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799), in Kraft getreten am 24.04.2009geändert durch Gesetz vom 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) m.W.v. 01.04.2012
Abschnitt 1Zielsetzung (§ 1)
§ 1 Zielsetzung
Abschnitt 2
§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
Abschnitt 3
§ 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 4 Einbezogene Branchen
§ 5 Arbeitsbedingungen
§ 6 Besondere Regelungen
§ 7 Rechtsverordnung
§ 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
§ 9 Verzicht, Verwirkung
Abschnitt 4
Abschnitt 5Zivilrechtliche Durchsetzung (§§ 14 - 15)
Abschnitt 6
§ 16 Zuständigkeit
§ 17 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 18 Meldepflicht
§ 19 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 20 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 22 Zustellung
§ 23 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7Schlussvorschriften (§§ 24 - 25)
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