Sie sehen hier das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in der am 24.4.2009 in Kraft getretenen Fassung. Diese weicht auch in der Paragraphenfolge von der bisher geltenden Fassung ab.
Bundesrepublik Deutschland

Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen)

Gesetz vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799), in Kraft getreten am 24.04.2009

geändert durch Gesetz vom 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) m.W.v. 01.04.2012
Abschnitt 1

§ 1 Zielsetzung

Abschnitt 2

§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen

Abschnitt 3

§ 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 4 Einbezogene Branchen

§ 5 Arbeitsbedingungen

§ 6 Besondere Regelungen

§ 7 Rechtsverordnung

§ 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen

§ 9 Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4

§ 10 Anwendungsbereich

§ 11 Rechtsverordnung

§ 12 Kommission

§ 13 Rechtsfolgen

Abschnitt 5

§ 14 Haftung des Auftraggebers

§ 15 Gerichtsstand

Abschnitt 6

§ 16 Zuständigkeit

§ 17 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

§ 18 Meldepflicht

§ 19 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

§ 20 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden

§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

§ 22 Zustellung

§ 23 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7

§ 24 Evaluation

§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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