Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Abschnitt 4 - Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche (§§ 10 - 13) |
1Dieser Abschnitt findet Anwendung auf die Pflegebranche. 2Diese umfasst Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen (Pflegebetriebe). 3Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen, deshalb vorübergehend oder auf Dauer der Hilfe durch andere bedürfen und körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. 4Keine Pflegebetriebe im Sinne des Satzes 2 sind Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, sowie Krankenhäuser.
Fassung aufgrund des Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) vom 22.11.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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29.11.2019 | Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) | 22.11.2019 |
Rechtsprechung zu § 10 AEntG
9 Entscheidungen zu § 10 AEntG in unserer Datenbank:
- BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 24/21
Partielle Tariffähigkeit - Tariffähigkeit von ver.di
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 21 BVL 5001/21
(Teil-)Tariffähigkeit von ver.di
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 21 BVL 5001/21
- BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - 21 Sa 1231/17
Bürgenhaftung von Unternehmen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
- VG Berlin, 15.05.2018 - 4 K 223.16
Dritte Pflegekommission war falsch besetzt
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 25.05.2018 - 4 K 223.16
(Bei der Auswahl der Mitglieder der sog. Pflegekommission ist auf die ...
- VG Berlin, 25.05.2018 - 4 K 223.16
- FG Thüringen, 02.11.2021 - 2 V 361/21
- LAG Hamm, 25.05.2016 - 4 Sa 1620/15
Anwendbarkeit des MiLoG auf Arbeitsverhältnisse in der Pflege
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15
Anrechnung auf Mindestlohn - Funktionszulage - Tankgutschein - Jahresprämie
Querverweise
Auf § 10 AEntG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
- Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
- § 7a (Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2)