Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Abschnitt 2 - Allgemeine Arbeitsbedingungen (§§ 2 - 2b) |
(1) Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über folgende Arbeitsbedingungen sind auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zwingend anzuwenden:
(2) Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beschäftigt einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin auch dann im Inland, wenn er ihn oder sie einem Entleiher mit Sitz im Ausland oder im Inland überlässt und der Entleiher den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin im Inland beschäftigt.
(3) Absatz 1 Nummer 8 gilt für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts vom 28.06.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2023 | Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts | 28.06.2023 | |
30.07.2020 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen | 10.07.2020 |
Rechtsprechung zu § 2 AEntG
56 Entscheidungen zu § 2 AEntG in unserer Datenbank:
- BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug
- BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21
Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses
- BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20
Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19
24-Stunden-Betreuung - Arbeitnehmerentsendung - gesetzlicher Mindestlohn - orde ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19
- FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1174/17
Gilt das MiLoG für ausländische Spediteure?
- FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1161/17
Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische ...
- BSG, 10.12.2019 - B 11 AL 1/19 R
Pflicht zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen - Berechnung der ...
- FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 2644/16
Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17.07.2018
- FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 544/16
Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische ...
- FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16
Aussetzung der Vollziehung: Rechtmäßigkeit einer Prüfungsverfügung zur Kontrolle ...
Querverweise
Auf § 2 AEntG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
- Allgemeine Arbeitsbedingungen
- Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
- Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
- § 13b (Zusätzliche Arbeitsbedingungen)
- Zivilrechtliche Durchsetzung
- § 15 (Gerichtsstand)
- Sonderregelungen und Übergangsbestimmungen
- Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind
- Sonderregelungen für den Straßenverkehrssektor
- § 36 (Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die im Inland von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt werden)