Sie sehen hier das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in der am 24.4.2009 in Kraft getretenen Fassung. Diese weicht auch in der Paragraphenfolge von der bisher geltenden Fassung ab.

Arbeitnehmer-Entsendegesetz

   Abschnitt 2 - Allgemeine Arbeitsbedingungen (§ 2)   
§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über

1. die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze,
2. den bezahlten Mindestjahresurlaub,
3. die Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten,
4. die Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen,
5. die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die Hygiene am Arbeitsplatz,
6. die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen und
7. die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen

finden auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zwingend Anwendung.

Rechtsprechung zu § 2 AEntG

37 Entscheidungen zu § 2 AEntG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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Literatur im Internet zu § 2 AEntG

Querverweise

Auf § 2 AEntG verweisen folgende Vorschriften:
    AEntG
      Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
        § 5 (Arbeitsbedingungen)
     
      Zivilrechtliche Durchsetzung
        § 15 (Gerichtsstand)

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