Sie sehen hier das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in der am 24.4.2009 in Kraft getretenen Fassung. Diese weicht auch in der Paragraphenfolge von der bisher geltenden Fassung ab.

Arbeitnehmer-Entsendegesetz

   Abschnitt 7 - Schlussvorschriften (§§ 24 - 25)   
§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 26. Februar 1996 (BGBl. I S. 227), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3140), außer Kraft.

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Stellenmarkt mit 25.266 aktuellen Stellenanzeigen bei



Ausgewählte Stellenangebote:
Arbeitsrecht in Hamburg
Heuking Kühn Lüer Wojtek - Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law
Hamburg
25.05.2012
01067 Dresden
25.05.2012
Anwalt/Anwältin - Rechtsgebiet Arbeits- oder Erbrecht
Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Lahr, Schwarzwald
25.05.2012

Stellenangebote mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Literatur im Internet zu § 25 AEntG

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu § 25 AEntG bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht