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§ 12 - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

neugefasst durch B. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1936; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 2212-4 Bildung, Wissenschaft und Forschung
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§ 12 Förderungsart



(1) 1Der Maßnahmebeitrag nach § 10 Abs. 1 besteht aus einem Anspruch auf

1.
Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro und

2.
Förderung der Erstellung der fachpraktischen Arbeit in der Meisterprüfung des Handwerks sowie vergleichbarer Arbeiten in anderen Wirtschaftsbereichen bis zur Hälfte der notwendigen dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin entstandenen Materialkosten, höchstens jedoch bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000 Euro.

2Der Maßnahmebeitrag nach Satz 1 wird in Höhe von 50 Prozent als Zuschuss geleistet. 3Darüber hinaus besteht der Maßnahmebeitrag vorbehaltlich Absatz 4 aus einem Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach Maßgabe des § 13.

(2) 1Der Unterhaltsbeitrag nach § 10 Absatz 2 Satz 1 einschließlich der in § 10 Absatz 2 Satz 3 genannten Erhöhungsbeträge wird ebenso wie der Kinderbetreuungszuschlag nach § 10 Absatz 3 in voller Höhe als Zuschuss geleistet. 2Die Zuschüsse nach Satz 1 werden bis zum Ablauf desjenigen Monats gewährt, in dem planmäßig der letzte Unterrichtstag abgehalten wird.

(3) Während der Prüfungsvorbereitungsphase nach § 11 Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz besteht für den Unterhaltsbeitrag einschließlich der Erhöhungsbeträge sowie für den Kinderbetreuungszuschlag vorbehaltlich Absatz 4 ein Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach Maßgabe des § 13.

(4) 1Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin kann den Abschluss eines Darlehensvertrags innerhalb von drei Monaten verlangen. 2Die Frist beginnt mit dem auf die Bekanntgabe des Bescheids folgenden Monat.



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Frühere Fassungen von § 12 AFBG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2020Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
vom 19.03.2020 BGBl. I S. 600
aktuell vorher 01.08.2016Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
vom 04.04.2016 BGBl. I S. 585
aktuell vorher 01.07.2009Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
vom 18.06.2009 BGBl. I S. 1314
aktuellvor 01.07.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 AFBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 AFBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AFBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 AFBG Darlehensbedingungen (vom 01.08.2020)
... oder die Darlehensnehmerin zins- und tilgungsfrei. (4) Das Darlehen nach § 12 Abs. 1 ist mit Ausnahme der Kosten für die Prüfungsgebühr bis zu der im Bescheid ...
§ 13b AFBG Erlass und Stundung (vom 01.08.2020)
... nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erlassen. (2) Hat der Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin innerhalb ... gewordene, auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in voller Höhe erlassen, wenn er oder sie 1. die Fortbildungsprüfung ...
§ 23 AFBG Bescheid (vom 01.08.2020)
... sind anzugeben: 1. die Höhe des Zuschussanteils zum Maßnahmebeitrag nach § 12 Abs. 1 Satz 2 , 2. die Höhe des Maßnahmedarlehens nach § 12 Abs. 1 Satz 1 und 3, ... nach § 12 Abs. 1 Satz 2, 2. die Höhe des Maßnahmedarlehens nach § 12 Abs. 1 Satz 1 und 3 , 3. die Dauer der Zins- und Tilgungsfreiheit nach § 13 Abs. 3, 4. die ... 3. die Dauer der Zins- und Tilgungsfreiheit nach § 13 Abs. 3, 4. die Frist nach § 12 Abs. 4, bis zu der der Abschluss eines Darlehensvertrags verlangt werden kann, 5. das Ende der ... sind zusätzlich anzugeben: 1. die Höhe des Unterhaltsbeitrages nach § 12 Abs. 2 Satz 1 , 2. die Höhe des Erhöhungsbetrages für Kinder nach § 10 Absatz 2 ... 2. bei Alleinerziehenden die Höhe des Darlehens für den Kinderbetreuungszuschlag nach § 12 Abs. 3 . (3) Besteht eine Maßnahme aus mehreren Maßnahmeabschnitten, kann ...
§ 24 AFBG Zahlweise (vom 01.08.2020)
... Der Zuschuss für den Unterhaltsbeitrag nach § 12 Abs. 2 und der Zuschuss für die Kinderbetreuung nach § 10 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 sind ... nach § 12 Abs. 2 und der Zuschuss für die Kinderbetreuung nach § 10 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 sind unbar monatlich im Voraus zu zahlen. Der Zuschussanteil zum Maßnahmebeitrag ... unbar monatlich im Voraus zu zahlen. Der Zuschussanteil zum Maßnahmebeitrag nach § 12 Abs. 1 Satz 2 kann bis zu der im Bescheid angegebenen Höhe, höchstens bis zu einem Betrag von 5.000 ... und der Förderbetrag für die Erstellung der fachpraktischen Arbeit nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden erst bei Fälligkeit und gegen Vorlage der Rechnungen oder des Gebührenbescheids ... den Unterhaltsbeitrag und der Zuschuss für die Kinderbetreuung nach § 10 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 werden bei Restbeträgen bis zu 0,49 Euro auf volle Euro abgerundet und bei Restbeträgen ...
§ 27 AFBG Statistik (vom 01.08.2020)
... Art, Höhe und Zusammensetzung des Maßnahmebeitrages nach § 12 Abs. 1 , 2. von dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin an Maßnahmen in Vollzeitform ... Art, Zusammensetzung und Höhe des Unterhaltsbeitrages während der Maßnahme nach § 12 Abs. 2 sowie während der Prüfungsvorbereitungsphase nach § 12 Abs. 3, gegliedert nach ... Maßnahme nach § 12 Abs. 2 sowie während der Prüfungsvorbereitungsphase nach § 12 Abs. 3 , gegliedert nach Monaten, Höhe und Zusammensetzung des Einkommens nach § 21 und den ...
§ 30 AFBG Übergangsvorschriften (vom 01.08.2020)
... in der bis zum Ablauf des 31. Juli 2020 geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 10, 12 und 17a weiterhin anzuwenden. (3) § 2 Absatz 1 in der bis zum Ablauf des 31. Juli ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 585, 1186
Artikel 1 3. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (vom 18.05.2016)
... ersetzt. c) Absatz 4 wird aufgehoben. 12. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... und der Förderbetrag für die Erstellung der fachpraktischen Arbeit nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden erst bei Fälligkeit und gegen Vorlage der Rechnungen oder des ... in der bis zum Ablauf des 31. Juli 2016 geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 10, 12 und 17a weiterhin anzuwenden. (3) Die §§ 13a und 13b gelten für ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 600
Artikel 1 4. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
...  b) Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4. 9. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „40" ... gewordene, auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in voller Höhe erlassen, wenn er oder sie 1. die Fortbildungsprüfung ... durch das Wort „Erhöhungsbetrages" ersetzt und die Wörter „ § 12 Absatz 2 Satz 3" durch die Wörter „§ 10 Absatz 2 Satz 3" ersetzt.  ... in der bis zum Ablauf des 31. Juli 2020 geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 10, 12 und 17a weiterhin anzuwenden. (3) § 2 Absatz 1 in der bis zum Ablauf des 31. Juli ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1314
Artikel 1 2. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
... für drei weitere Monate (Prüfungsvorbereitungsphase)." 11. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Förderungsart (1) Der ... 11. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Förderungsart (1) Der Maßnahmebeitrag nach § 10 Abs. 1 besteht aus ... „Bescheid" ersetzt. bb) In Satz 4 werden nach der Angabe „§ 12 Abs. 1 ist" die Wörter „mit Ausnahme der Kosten für die ... gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erlassen. (2) Hat der Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin ... gewordene, auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 teilweise erlassen, wenn er oder sie 1. die ... anzugeben: 1. die Höhe des Zuschussanteils zum Maßnahmebeitrag nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, 2. die Höhe des Maßnahmedarlehens nach ... 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, 2. die Höhe des Maßnahmedarlehens nach § 12 Abs. 1 Satz 1 und 3, 3. die Dauer der Zins- und Tilgungsfreiheit nach § 13 Abs. ... Dauer der Zins- und Tilgungsfreiheit nach § 13 Abs. 3, 4. die Frist nach § 12 Abs. 4, bis zu der der Abschluss eines Darlehensvertrags verlangt werden kann, 5. das ... anzugeben: 1. die Höhe des Zuschussanteils zum Unterhaltsbeitrag nach § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2, 2. die Höhe des Zuschussanteils zum Erhöhungsbetrag ... 2. die Höhe des Zuschussanteils zum Erhöhungsbetrag für Kinder nach § 12 Abs. 2 Satz 3, 3. die Höhe des Unterhaltsdarlehens nach § 12 Abs. 2 Satz ... nach § 12 Abs. 2 Satz 3, 3. die Höhe des Unterhaltsdarlehens nach § 12 Abs. 2 Satz 5, 4. die Höhe des Einkommens des Teilnehmers oder der Teilnehmerin, ... Alleinerziehenden die Höhe des Darlehens für den Kinderbetreuungszuschlag nach § 12 Abs. 3." b) In Absatz 4 werden nach der Angabe „(§ 2 Abs. 1 Nr. ... wird wie folgt gefasst: „Die Zuschussanteile am Unterhaltsbeitrag nach § 12 Abs. 2 und der Zuschuss für die Kinderbetreuung nach § 10 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 ... § 12 Abs. 2 und der Zuschuss für die Kinderbetreuung nach § 10 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Satz 3 sind unbar monatlich im Voraus zu zahlen." bb) Satz 2 wird wie ... wie folgt gefasst: „Der Zuschussanteil zum Maßnahmebeitrag nach § 12 Abs. 1 Satz 2 kann bis zu der im Bescheid angegebenen Höhe, höchstens bis zu einem ... Unterhaltsbeitrag und der Zuschuss für die Kinderbetreuung" und die Angabe „§ 12 Abs. 1 Nr. 3" durch die Angabe „§ 10 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Satz 3" ... die Angabe „§ 12 Abs. 1 Nr. 3" durch die Angabe „§ 10 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Satz 3" ersetzt. 25. In § 25 Satz 1 werden nach dem Wort ... „Wohnung während der Ausbildung," gestrichen und die Angabe „nach § 12 Abs. 2" wird durch die Wörter „während der Maßnahme nach § 12 Abs. ... 12 Abs. 2" wird durch die Wörter „während der Maßnahme nach § 12 Abs. 2 sowie während der Prüfungsvorbereitungsphase nach § 12 Abs. 3" ... nach § 12 Abs. 2 sowie während der Prüfungsvorbereitungsphase nach § 12 Abs. 3" ersetzt. cc) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: ...