Das AGB-Gesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 305 bis 310 BGB und §§ 1 ff. UKlaG.
Bundesrepublik Deutschland

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In der Fassung der Bekanntmachung vom 29.06.2000 (BGBl. I S. 946)

aufgehoben durch Gesetz vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) m.W.v. 01.01.2002
1. Abschnitt
1. Unterabschnitt
§ 1 Begriffsbestimmung
§ 2 Einbeziehung in den Vertrag
§ 3 Überraschende Klauseln
§ 4 Vorrang der Individualabrede
§ 5 Unklarheitenregel
§ 6 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
§ 7 Umgehungsverbot
2. Unterabschnitt
§ 8 Schranken der Inhaltskontrolle
§ 9 Generalklausel
§ 10 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
§ 11 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
§ 12 (aufgehoben)
2. Abschnitt
Verfahren (§§ 13 - 21)
§ 13 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Verfahren
§ 16 Anhörung
§ 17 Urteilsformel
§ 18 Veröffentlichungsbefugnis
§ 19 Einwendung bei abweichender Entscheidung
§ 20 Register
§ 21 Wirkungen des Urteils
3. Abschnitt
§ 22 Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken
§ 22a Verfahren zur Meldung qualifizierter Einrichtungen an die Europäische Kommission
4. Abschnitt
§ 23 Sachlicher Anwendungsbereich
§ 24 Persönlicher Anwendungsbereich
§ 24a Verbraucherverträge
5. Abschnitt
§ 25 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 26 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 27 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 27a Abschlagszahlungen beim Hausbau
§ 28 Übergangsvorschrift
§ 29 Kundenbeschwerden
§ 30 Inkrafttreten

Literatur im Internet zum AGBG

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