Bundesrepublik Deutschland
aufgehoben durch Gesetz vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) m.W.v. 01.01.2002
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
In der Fassung der Bekanntmachung vom 29.06.2000 (BGBl. I S. 946)aufgehoben durch Gesetz vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) m.W.v. 01.01.2002
1. AbschnittSachlich-rechtliche Vorschriften (§§ 1 - 11)
1. UnterabschnittAllgemeine Vorschriften (§§ 1 - 7)
§ 1 Begriffsbestimmung
§ 2 Einbeziehung in den Vertrag
§ 3 Überraschende Klauseln
§ 4 Vorrang der Individualabrede
§ 5 Unklarheitenregel
§ 6 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
§ 7 Umgehungsverbot
2. UnterabschnittUnwirksame Klauseln (§§ 8 - 12)
2. Abschnitt
§ 13 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Verfahren
§ 16 Anhörung
§ 17 Urteilsformel
§ 18 Veröffentlichungsbefugnis
§ 19 Einwendung bei abweichender Entscheidung
§ 20 Register
§ 21 Wirkungen des Urteils
3. Abschnitt
§ 22 Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken
§ 22a Verfahren zur Meldung qualifizierter Einrichtungen an die Europäische Kommission
4. AbschnittAnwendungsbereich (§§ 23 - 24a)
5. Abschnitt
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