Das AGB-Gesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 305 bis 310 BGB und §§ 1 ff. UKlaG.

AGB-Gesetz

   1. Abschnitt - Sachlich-rechtliche Vorschriften (§§ 1 - 11)   
   2. Unterabschnitt - Unwirksame Klauseln (§§ 8 - 12)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 12

(aufgehoben) 

Hinweis der Redaktion:

An die Stelle von § 12 AGBG ist mit Wirkung vom 30.6.2000 Art. 29a EGBGB getreten.

Literatur im Internet zu § 12 AGBG

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