AGB-Gesetz
| 1. Abschnitt - Sachlich-rechtliche Vorschriften (§§ 1 - 11) |
| 2. Unterabschnitt - Unwirksame Klauseln (§§ 8 - 12) |
(aufgehoben)
Hinweis der Redaktion:An die Stelle von § 12 AGBG ist mit Wirkung vom 30.6.2000 Art. 29a EGBGB getreten.
Literatur im Internet zu § 12 AGBG
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