Das AGB-Gesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 305 bis 310 BGB und §§ 1 ff. UKlaG.

AGB-Gesetz

   5. Abschnitt - Schluß- und Übergangsvorschriften (§§ 25 - 30)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 25
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

(hier nicht wiedergegeben)

Literatur im Internet zu § 25 AGBG

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