Das AGB-Gesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 305 bis 310 BGB und §§ 1 ff. UKlaG.

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

   1. Abschnitt - Sachlich-rechtliche Vorschriften (§§ 1 - 11)   
   1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 7)   
§ 5
Unklarheitenregel

Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Rechtsprechung zu § 5 AGBG

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Fremdkostenbelastung Bankeinzug, 9.4.02
    § 9 AGBG (jetzt § 307 I, II BGB <Fassung ab 1.1.02>), Unwirksamkeit einer Klausel, wonach die Bank - verschuldensunabhängig - vom Kunden die Erstattung von Fremdkosten verlangen kann, wenn sie eine - eigene - Forderung gegen den Kunden durch Lastschrift über eine andere Bank durchzusetzen versucht und diese andere Bank die Lastschrift zurückgibt;
    § 8 AGBG (jetzt § 307 III BGB <Fassung ab 1.1.02>), Abgrenzung zwischen Preis- und Aufwendungsersatzklausel;
    § 5 AGBG (jetzt § 305c II BGB <Fassung ab 1.1.02>), "kundenfeindlichste Auslegung" im Verbandsprozeß (§ 13 AGBG jetzt § 1 UKlaG)

  • BGH, Anpassungsklausel AGB, 17.3.99 (BGHZ 141, 153)
    § 9 I AGBG (jetzt § 307 I BGB <Fassung ab 1.1.02>);
    § 5 AGBG (jetzt § 305c II BGB <Fassung ab 1.1.02>)

  • BGH, Silokipper, 5.5.92 (NJW 1992, 2016)
    § 823 I BGB, Produkthaftung, Instruktionsfehler, Maßstab;
    Haftungsfreizeichnung in AGB, §§ 5, 9 AGBG, unzulässige Einschränkung von "Kardinalpflichten" (Hinweis: nunmehr ist ein Haftungsausschluß durch AGB - zumindest gegenüber Verbrauchern - für Personenschäden generell ausgeschlossen: § 309 Nr. 7 a BGB <Fassung ab 1.1.02>)

  • BGH, schadhafter Bodenbelag im Großmarkt, 11.3.86 (NJW 1986, 2757)
    c.i.c. (nunmehr § 311 II BGB <Fassung ab 1.1.02>), § 282 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 280 I 2 BGB <Fassung ab 1.1.02>);
    § 823 BGB, Indiz oder Anscheinsbeweis für Verletzung der "inneren" Sorgfalt bei feststehender Verletzung der "äußeren" Sorgfalt;
    Haftungsausschluß in AGB, § 5 AGBG, "Betreten auf eigene Gefahr", § 9 AGBG (Hinweis: nunmehr ist ein Haftungsausschluß durch AGB gegenüber Verbrauchern für Personenschäden generell ausgeschlossen: § 309 Nr. 7 a BGB <Fassung ab 1.1.02>)

Literatur im Internet zu § 5 AGBG

Querverweise

Auf § 5 AGBG verweisen folgende Vorschriften:
    AGBG
      Anwendungsbereich
        § 24a (Verbraucherverträge)

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