Das AGB-Gesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 305 bis 310 BGB und §§ 1 ff. UKlaG.

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

   1. Abschnitt - Sachlich-rechtliche Vorschriften (§§ 1 - 11)   
   1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 7)   
Außer Kraft

§ 5
Unklarheitenregel

Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Rechtsprechung zu § 5 AGBG

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Literatur im Internet zu § 5 AGBG

Querverweise

Auf § 5 AGBG verweisen folgende Vorschriften:
    AGBG
      Anwendungsbereich
        § 24a (Verbraucherverträge)
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