Das AGB-Gesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 305 bis 310 BGB und §§ 1 ff. UKlaG.

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

   1. Abschnitt - Sachlich-rechtliche Vorschriften (§§ 1 - 11)   
   2. Unterabschnitt - Unwirksame Klauseln (§§ 8 - 12)   
Gliederung
Außer Kraft
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__paste_bez____paste_norm__ AGBG
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Textdarstellung

  

§ 8
Schranken der Inhaltskontrolle

Die §§ 9 bis 11 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden.

Rechtsprechung zu § 8 AGBG

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Querverweise

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