Ausführungsgesetz BGB

   9. Abschnitt - Schlußbestimmungen (§§ 51 - 52)   
§ 52
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.

Rechtsprechung zu § 52 AGBGB

Literatur im Internet zu § 52 AGBGB

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