Ausführungsgesetz GVG
4. Teil - Ausführung der Strafprozeßordnung (StPO) (§§ 37 - 44) |
2. Abschnitt - Ausführung der Strafprozeßordnung im übrigen (§§ 42 - 44) |
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__paste_bez____paste_norm__ Ausführungsgesetz GVG (https://dejure.org/gesetze/AGGVG/__paste_norm__.html)
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(aufgehoben)
Aufgehoben durch das Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Schlichtung und zur Änderung anderer Gesetze vom 28.06.2000 (GBl. S. 470) mit Wirkung vom 01.07.2000.
Rechtsprechung zu § 43 AGGVG
7 Entscheidungen zu § 43 AGGVG in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 23.09.1997 - 4 VAs 15/97
Anfechtung der generellen zeitlichen Beschränkung von Verteidigerbesuchen bei ...
- OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ws 203/99
Zur Ablehnung des Betriebs eines eigenen Fernsehgeräts im Maßregelvollzug nach § ...
- OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
- BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03
Zurückweisung eines Feststellungsantrags gegen die Unzulässigkeit der ...
- OLG Karlsruhe, 18.02.1983 - 3 Ws 16/83
- BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00
Zur Ablehnung der Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung gegen ...
- OLG Stuttgart, 08.09.1994 - 4 Ws 154/94