Ausführungsgesetz GVG

   6. Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 46 - 49)   
§ 49
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt, vorbehaltlich des Absatzes 2, am 1. Juli 1976 in Kraft.

(2) (hier nicht wiedergegeben)

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