Baden-Württemberg
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GBl. S. 545) m.W.v. 17.12.2011
Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 15 des Gesetzes vom 14.10.2008 (GBl. S. 343), in Kraft getreten am 22.10.2008zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GBl. S. 545) m.W.v. 17.12.2011
Teil 1Gerichtsverfassung (§§ 1 - 14)
1. AbschnittAllgemeine Vorschriften (§§ 1 - 6a)
§ 1 Aufbau der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit
§ 2 Oberste Dienstaufsichtsbehörde
§ 3 Vertrauensleute
§ 4 Normenkontrollverfahren
§ 5 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs im ersten Rechtszug
§ 6 Großer Senat beim Verwaltungsgerichtshof
§ 6a
2. Abschnitt
Teil 2Verfahren, Rechtsmittel, Kosten (§§ 15 - 22)
1. AbschnittVorverfahren (§§ 15 - 18)
§ 15 Ausschluss des Vorverfahrens
§ 16 Widerspruchsbehörde bei Verwaltungsakten einer Polizeidienststelle
§ 17 Widerspruchsbehörde bei Verwaltungsakten einer Gemeinde und eines Zweck- oder Schulverbands
§ 18 Widerspruchsbehörde bei Verwaltungsakten in sonstigen Selbstverwaltungsangelegenheiten
2. Abschnitt
Anlage
Anlage (zu § 22)
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