Sie sehen hier das Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung in der am 22.10.2008 in Kraft getretenen Fassung. Diese weicht auch in der Paragraphenfolge von der bisher geltenden Fassung von 1994 ab.
Baden-Württemberg

Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 15 des Gesetzes vom 14.10.2008 (GBl. S. 343), in Kraft getreten am 22.10.2008

zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GBl. S. 545) m.W.v. 17.12.2011
Teil 1
1. Abschnitt

§ 1 Aufbau der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit

§ 2 Oberste Dienstaufsichtsbehörde

§ 3 Vertrauensleute

§ 4 Normenkontrollverfahren

§ 5 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs im ersten Rechtszug

§ 6 Großer Senat beim Verwaltungsgerichtshof

§ 6a

2. Abschnitt

§ 7 Disziplinarkammern

§ 8 Disziplinarsenat

§ 9 Beamtenbeisitzer

§ 10 Bestellung der Beamtenbeisitzer

§ 11 Ausschluss von der Ausübung des Richteramts

§ 12 Nichtheranziehung eines Beamtenbeisitzers

§ 13 Entbindung vom Amt des Beamtenbeisitzers

§ 14 Zuständigkeit

Teil 2
1. Abschnitt
Vorverfahren (§§ 15 - 18)

§ 15 Ausschluss des Vorverfahrens

§ 16 Widerspruchsbehörde bei Verwaltungsakten einer Polizeidienststelle

§ 17 Widerspruchsbehörde bei Verwaltungsakten einer Gemeinde und eines Zweck- oder Schulverbands

§ 18 Widerspruchsbehörde bei Verwaltungsakten in sonstigen Selbstverwaltungsangelegenheiten

2. Abschnitt

§ 19 Beweisaufnahme

§ 20 Vergleich

§ 21 Entscheidung über die Klage gegen die Abschlussverfügung

§ 22 Kosten

Anlage

Anlage (zu § 22)

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