Sie sehen hier das Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung in seiner am 22.10.2008 in Kraft getretenen Fassung. Diese weicht auch in der Paragraphenfolge von der bisher geltenden Fassung von 1994 ab.

Ausführungsgesetz VwGO

   Teil 1 - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 14)   
   1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 6)   
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Oberste Dienstaufsichtsbehörde

Oberste Dienstaufsichtsbehörde für die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Justizministerium.

Literatur im Internet zu § 2 AGVwGO

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