Arzneimittelgesetz

   Dritter Abschnitt - Herstellung von Arzneimitteln (§§ 13 - 20d)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/AMG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ AMG (https://dejure.org/gesetze/AMG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ AMG
__paste_bez____paste_norm__ Arzneimittelgesetz (https://dejure.org/gesetze/AMG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Arzneimittelgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 19
Verantwortungsbereiche

1Die sachkundige Person nach § 14 ist dafür verantwortlich, dass jede Charge des Arzneimittels entsprechend den Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln hergestellt und geprüft wurde. 2Sie hat die Einhaltung dieser Vorschriften für jede Arzneimittelcharge in einem fortlaufenden Register oder einem vergleichbaren Dokument vor deren Inverkehrbringen zu bescheinigen.

Rechtsprechung zu § 19 AMG

25 Entscheidungen zu § 19 AMG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 25 Entscheidungen

Querverweise

Auf § 19 AMG verweisen folgende Vorschriften:

    Arzneimittelgesetz (AMG) 
      Herstellung von Arzneimitteln
        § 14 (Entscheidung über die Herstellungserlaubnis)
        § 20a (Geltung für Wirkstoffe und andere Stoffe)
     
      Einfuhr und Ausfuhr
        § 72 (Einfuhrerlaubnis)
        § 72c (Einmalige Einfuhr von Gewebe oder Gewebezubereitungen)
        § 73 (Verbringungsverbot)
     
      Überleitungs- und Übergangsvorschriften
        Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts
        Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht