Abgabenordnung
| Dritter Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78 - 133) |
| Erster Abschnitt - Verfahrensgrundsätze (§§ 78 - 117b) |
| 4. Unterabschnitt - Fristen, Termine, Wiedereinsetzung (§§ 108 - 110) |
(1) Für die Berechnung von Fristen und für die Bestimmung von Terminen gelten die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend, soweit nicht durch die Absätze 2 bis 5 etwas anderes bestimmt ist.
(2) Der Lauf einer Frist, die von einer Behörde gesetzt wird, beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe der Frist folgt, außer wenn dem Betroffenen etwas anderes mitgeteilt wird.
(3) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.
(4) Hat eine Behörde Leistungen nur für einen bestimmten Zeitraum zu erbringen, so endet dieser Zeitraum auch dann mit dem Ablauf seines letzten Tages, wenn dieser auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend fällt.
(5) Der von einer Behörde gesetzte Termin ist auch dann einzuhalten, wenn er auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt.
(6) Ist eine Frist nach Stunden bestimmt, so werden Sonntage, gesetzliche Feiertage oder Sonnabende mitgerechnet.
Rechtsprechung zu § 108 AO
290 Entscheidungen zu § 108 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 28.03.2012 - II R 43/11
Berechnung des Zehnjahreszeitraums des § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG - Keine ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 3 K 136/11
Berechnungsmethode für den 10-Jahres-Zeitraum nach § 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG
- FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 3 K 136/11
- BFH, 07.03.2006 - X R 18/05
Rechtsbehelfsbelehrung; Fristbeginn; Bekanntgabefiktion
Zum selben Verfahren:
- FG München, 28.09.2004 - 6 K 2287/04
Ordnungsgemäßige Belehrung über Klagefrist bei Fristende an einem Sonntag, ...
- FG München, 28.09.2004 - 6 K 2287/04
- BFH, 17.09.2002 - IX R 68/98
Steuerbescheid - Beginn der Einspruchsfrist bei "Drei-Tage-Vermutung"
Zum selben Verfahren:
- BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98
Steuerbescheid - Beginn der Einspruchsfrist bei "Drei-Tage-Vermutung"
- BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98
- BFH, 23.01.2008 - VII B 169/07
Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr.1 AO: Ende des Drei-Tages-Zeitraums, ...
- BFH, 25.04.2007 - I B 117/06
Zugangsvermutung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO; Drei-Tages-Frist
- BFH, 04.09.2008 - X B 113/08
Berechnung von Fristen
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Querverweise
- Wassergesetz für Baden-Württemberg (WasserG)
- Abwasserabgabe
- § 117a (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)
- Feiertagsgesetz (FTG)
- Allgemeines
- §§ 1 ff