Abgabenordnung
| Erster Teil - Einleitende Vorschriften (§§ 1 - 32) |
| Zweiter Abschnitt - Steuerliche Begriffsbestimmungen (§§ 3 - 15) |
Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebstätten sind insbesondere anzusehen:
| 1. | die Stätte der Geschäftsleitung, | ||
| 2. | Zweigniederlassungen, | ||
| 3. | Geschäftsstellen, | ||
| 4. | Fabrikations- oder Werkstätten, | ||
| 5. | Warenlager, | ||
| 6. | Ein- oder Verkaufsstellen, | ||
| 7. | Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten der Gewinnung von Bodenschätzen, | ||
| 8. | Bauausführungen oder Montagen, auch örtlich fortschreitende oder schwimmende, wenn | ||
| a) | die einzelne Bauausführung oder Montage oder | ||
| b) | eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder | ||
| c) | mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen | ||
| länger als sechs Monate dauern. | |||
Rechtsprechung zu § 12 AO
503 Entscheidungen zu § 12 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 03.02.1993 - I R 80/91
Inländische Betriebsstätte einer ausländischen Gesellschaft
- BFH, 30.10.1996 - II R 12/92
Unterirdische Rohrleitungen als Betriebsstätte
- BFH, 16.05.1990 - I R 113/87
Montage i. S. d. § 12 AO
- BFH, 13.09.2000 - X R 174/96
Betriebsstätte eines Schornsteinfegermeisters
- BFH, 14.07.2004 - I R 106/03
Betriebsstätte nach § 12 Satz 1 AO
- BFH, 21.04.1999 - I R 99/97
Zur Zusammenrechnung von Montagen nach § 12 AO und Art. 5 DBA-Schweiz
- BFH, 11.10.1989 - I R 77/88
Geschäftseinrichtung als Betriebsstätte
- BFH, 19.09.1990 - X R 44/89
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- BFH, 16.12.1998 - I R 74/98
Gewerbliche Hinzurechnung von Pachtzinsen
- BFH, 13.07.1989 - IV R 55/88
Beschäftigungsstätte als Betriebsstätte
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Literatur im Internet zu § 12 AO
- § 12 AO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Betriebsstätte - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 12 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Steuererhebung
- Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
- § 38 (Erhebung der Lohnsteuer)
- Wassergesetz für Baden-Württemberg (WasserG)
- Benutzung der Gewässer, Umsetzung von Recht der Europäischen Gemeinschaft und von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Heilquellenschutz, Wasserversorgung, Wasserbecken, Talsperren und Abwasserbeseitigung
- Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der Gewässer
- § 17n (Anwendung der Abgabenordnung und des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes)
- Abwasserabgabe
- § 117a (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)
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