Abgabenordnung

   Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217)   
   Erster Abschnitt - Erfassung der Steuerpflichtigen (§§ 134 - 139d)   
   1. Unterabschnitt - Personenstands- und Betriebsaufnahme (§§ 134 - 136)   
Gliederung
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§ 135

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl. I S. 1679) mit Wirkung vom 01.01.2017 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2017
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens18.07.2016BGBl. I S. 1679

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