Abgabenordnung
| Erster Teil - Einleitende Vorschriften (§§ 1 - 32) |
| Zweiter Abschnitt - Steuerliche Begriffsbestimmungen (§§ 3 - 15) |
(1) Angehörige sind:
| 1. | der Verlobte, | |
| 2. | der Ehegatte, | |
| 3. | Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, | |
| 4. | Geschwister, | |
| 5. | Kinder der Geschwister, | |
| 6. | Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, | |
| 7. | Geschwister der Eltern, | |
| 8. | Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder). |
(2) Angehörige sind die in Absatz 1 aufgeführten Personen auch dann, wenn
| 1. | in den Fällen der Nummern 2, 3 und 6 die die Beziehung begründende Ehe nicht mehr besteht; | |
| 2. | in den Fällen der Nummern 3 bis 7 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist; | |
| 3. | im Fall der Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind. |
Rechtsprechung zu § 15 AO
Rechtsprechungsübersichten:
- 15 Entscheidungen zu § 15 AO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 15 AO
Querverweise
Auf § 15 AO verweisen folgende Vorschriften:
- AO
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Verfahrensgrundsätze
- Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen
- § 82 (Ausgeschlossene Personen)
- Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
- Geltungsbereich
- § 1 (Erfasste Unternehmen)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Allgemeiner Teil
- Allgemeine Vorschriften
- § 10 (Bevollmächtigte)
- Markengesetz (MarkenG)
- Verfahren in Markenangelegenheiten
- Verfahren vor dem Patentgericht
- § 81 (Vertretung, Vollmacht)
- Patentgesetz (PatG)
- Verfahren vor dem Patentgericht
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- § 97
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Prozessbevollmächtigte und Beistände
- § 79 (Parteiprozess)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 11 (Prozessvertretung)
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 13
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Sonderausgaben
- § 10h (Steuerbegünstigung der unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassenen Wohnung im eigenen Haus)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Erschließung
- Erschließungsbeitrag
- § 135 (Fälligkeit und Zahlung des Beitrags)
- Wassergesetz für Baden-Württemberg (WasserG)
- Benutzung der Gewässer, Umsetzung von Recht der Europäischen Gemeinschaft und von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Heilquellenschutz, Wasserversorgung, Wasserbecken, Talsperren und Abwasserbeseitigung
- Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der Gewässer
- § 17n (Anwendung der Abgabenordnung und des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes)
- Abwasserabgabe
- § 117a (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)
- Anschluss- und Erschließungsbeiträge
- Gemeinsame Vorschriften
- § 28 (Stundung bei land- und forstwirtschaftlicher sowie kleingärtnerischer Nutzung)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 67
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Allgemeine Vorschriften
- § 73
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 62
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 11 (Sonstige Wirkungen der Lebenspartnerschaft)
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