Abgabenordnung
| Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) |
| Dritter Abschnitt - Festsetzungs- und Feststellungsverfahren (§§ 155 - 192) |
| 1. Unterabschnitt - Steuerfestsetzung (§§ 155 - 178a) |
| I. Allgemeine Vorschriften (§§ 155 - 168) |
Steuern können niedriger festgesetzt werden und einzelne Besteuerungsgrundlagen, die die Steuern erhöhen, können bei der Festsetzung der Steuer unberücksichtigt bleiben, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Mit Zustimmung des Steuerpflichtigen kann bei Steuern vom Einkommen zugelassen werden, dass einzelne Besteuerungsgrundlagen, soweit sie die Steuer erhöhen, bei der Steuerfestsetzung erst zu einer späteren Zeit und, soweit sie die Steuer mindern, schon zu einer früheren Zeit berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die abweichende Festsetzung kann mit der Steuerfestsetzung verbunden werden.
Rechtsprechung zu § 163 AO
1.405 Entscheidungen zu § 163 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 30.04.2009 - V R 15/07
Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht ...
- BFH, 07.02.2007 - I R 15/06
Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen durch beherrschenden ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 11.11.2005 - 9 K 6277/03
Voraussetzungen der phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen
- FG Münster, 11.11.2005 - 9 K 6277/03
- BFH, 18.03.2010 - IV R 23/07
Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen ...
- BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des ...
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 1233/05
Ausübung des Wahlrechts gem. § 20 Abs. 2 UmwStG: Maßgeblichkeit des ...
- FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 1233/05
- BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81
Jahr
- BFH, 07.04.2009 - VIII B 191/07
Nichtigkeit eines Bescheides wegen besonders schwerwiegender Fehler - ...
- FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12197/10
Erlass einer Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163 und 227 AO - Gewerbe- ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Rödl & Partner GbR
28.09.2012
28.09.2012
Haferkamp Personalvermittlung
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Steuerrecht
Literatur im Internet zu § 163 AO
- § 163 AO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Erlass (Steuerrecht) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- AO
- Steuerschuldrecht
- Steuerschuldverhältnis
- § 47 (Erlöschen)
- Durchführung der Besteuerung
- Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
- Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung von Steuermessbeträgen
- Festsetzung von Steuermessbeträgen
- § 184 (Festsetzung von Steuermessbeträgen)
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Durchführung, Bußgeld-, Straf-, Verfahrens-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 26 (Durchführung)
- Bewertungsgesetz (BewG)
- Besondere Bewertungsvorschriften
- Einheitsbewertung
- A. Allgemeines
- § 20 (Ermittlung des Einheitswerts)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Altersvorsorgezulage
- § 96 (Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)