Abgabenordnung

   Erster Teil - Einleitende Vorschriften (§§ 1 - 32)   
   Dritter Abschnitt - Zuständigkeit der Finanzbehörden (§§ 16 - 29)   
§ 17
Örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den folgenden Vorschriften.

Rechtsprechung zu § 17 AO

37 Entscheidungen zu § 17 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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