Abgabenordnung
| Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) |
| Dritter Abschnitt - Festsetzungs- und Feststellungsverfahren (§§ 155 - 192) |
| 1. Unterabschnitt - Steuerfestsetzung (§§ 155 - 178a) |
| III. Bestandskraft (§§ 172 - 177) |
(1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,
| 1. | soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen, | |
| 2. | soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Das Verschulden ist unbeachtlich, wenn die Tatsachen oder Beweismittel in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln im Sinne der Nummer 1 stehen. |
(2) Abweichend von Absatz 1 können Steuerbescheide, soweit sie auf Grund einer Außenprüfung ergangen sind, nur aufgehoben oder geändert werden, wenn eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 ergangen ist.
Rechtsprechung zu § 173 AO
3.405 Entscheidungen zu § 173 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 19.02.2013 - IX R 24/12
Positive Differenz der Rückgewähr von Einlagen gegenüber den Anschaffungskosten ...
- BFH, 24.06.2009 - IV R 55/06
Anwendung des § 173 Abs 1 AO bei Personengesellschaften - Änderung einer ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 2 K 5194/03
Änderung; Gewinnfeststellungsbescheid; Neue Tatsachen; Feststellung; ...
- FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 2 K 5194/03
- BFH, 07.12.2006 - V R 52/03
Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog. ...
- BFH, 12.05.2009 - IX R 45/08
Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Steuergesetzes durch das BVerfG - ...
- BFH, 22.04.2010 - VI R 40/08
Korrektur von Steuerbescheiden - Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen - Sinn und ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 22.08.2008 - 11 K 580/07
Auswirkung des nachträglichen Bekanntwerdens von als Arbeitslohn behandelten und ...
- FG Düsseldorf, 22.08.2008 - 11 K 580/07
- FG Hamburg, 07.02.2013 - 3 K 119/12
Abgabenordnung: Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO ...
- BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09
Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 ...
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Querverweise
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)