Abgabenordnung

   Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217)   
   Dritter Abschnitt - Festsetzungs- und Feststellungsverfahren (§§ 155 - 192)   
   3. Unterabschnitt - Zerlegung und Zuteilung (§§ 185 - 190)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 186
Beteiligte

Am Zerlegungsverfahren sind beteiligt:

1. der Steuerpflichtige,
2. 1die Steuerberechtigten, denen ein Anteil an dem Steuermessbetrag zugeteilt worden ist oder die einen Anteil beanspruchen. 2Soweit die Festsetzung der Steuer dem Steuerberechtigten nicht obliegt, tritt an seine Stelle die für die Festsetzung der Steuer zuständige Behörde.
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