Abgabenordnung
| Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) |
| Vierter Abschnitt - Außenprüfung (§§ 193 - 207) |
| 1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 193 - 203) |
(1) Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt zu geben, wenn der Prüfungszweck dadurch nicht gefährdet wird. Der Steuerpflichtige kann auf die Einhaltung der Frist verzichten. Soll die Prüfung nach § 194 Abs. 2 auf die steuerlichen Verhältnisse von Gesellschaftern und Mitgliedern sowie von Mitgliedern der Überwachungsorgane erstreckt werden, so ist die Prüfungsanordnung insoweit auch diesen Personen bekannt zu geben.
(2) Auf Antrag der Steuerpflichtigen soll der Beginn der Außenprüfung auf einen anderen Zeitpunkt verlegt werden, wenn dafür wichtige Gründe glaubhaft gemacht werden.
Rechtsprechung zu § 197 AO
140 Entscheidungen zu § 197 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 15.05.2009 - IV B 3/09
Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar
Zum selben Verfahren:
- FG Schleswig-Holstein, 15.12.2008 - 3 K 148/08
Die Bestimmung der Betriebsprüfer, die eine angeordnete Betriebsprüfung ...
- FG Schleswig-Holstein, 15.12.2008 - 3 K 148/08
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 87/07
Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO aufgrund Handlungen des Außenprüfers ...
- BFH, 08.02.2006 - I B 101/05
Bp - Anordnung einer ergänzenden Prüfung
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 06.06.2005 - 10 K 381/04
Erweiterung des Prüfungszeitraums - Anschaffung eines Wohnmobils durch ein ...
- FG Baden-Württemberg, 06.06.2005 - 10 K 381/04
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 7 K 7024/07
Arbeit & Soziales - Schwarzarbeitskontrolle ohne schriftliche Ankündigung!
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 88/07
Beginn der Betriebsprüfung bei verkürzter Bekanntgabefrist und bei Ausspruch ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 19.03.2009 - IV R 26/08
Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung ...
- BFH, 19.03.2009 - IV R 26/08
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 92/07
Beginn der Betriebsprüfung bei verkürzter Bekanntgabefrist und bei Ausspruch ...
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Querverweise
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Sonderausgaben
- § 10
- Die einzelnen Einkunftsarten
- Sonstige Einkünfte
- § 22a (Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle)
- Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- § 50b (Prüfungsrecht)
- Altersvorsorgezulage
- § 96 (Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)