Abgabenordnung
| Sechster Teil - Vollstreckung (§§ 249 - 346) |
| Zweiter Abschnitt - Vollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 259 - 327) |
| 1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 259 - 267) |
Der Vollstreckungsschuldner soll in der Regel vor Beginn der Vollstreckung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt werden. Als Mahnung gilt auch ein Postnachnahmeauftrag. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn der Vollstreckungsschuldner vor Eintritt der Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird. An die Zahlung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung allgemein erinnert werden.
Rechtsprechung zu § 259 AO
65 Entscheidungen zu § 259 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LG Kaiserslautern, 04.09.1991 - 3 O 204/90
Schadenersatz wegen Datenbankverlust im Zusammenhang mit der Pfändung eines ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 9 S 4.06
Hundesteuer; vorläufiger Rechtschutz; Beschwerde; behördliches ...
- BGH, 18.12.1987 - V ZR 163/86
Pfändung von Eigentümergrundschulden durch die Finanzbehörde
- BFH, 30.01.1979 - VIII R 35/73
- BFH, 31.10.1974 - IV R 160/69
- BFH, 05.09.1963 - V 117/60 U
- BFH, 03.04.1959 - III 135/58 U
- BFH, 06.08.1958 - II 251/57 U
- BFH, 28.08.2003 - VII R 22/01
Unterbrechung der Zahlungsverjährung
- BFH, 16.03.1965 - I 54/64 S
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 25.266 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Steuerrecht

Ausgewählte Stellenangebote:
Rechtsanwalt Steuerrecht (m/w)
Hogan & Hartson Raue
Hogan & Hartson Raue
Düsseldorf
25.05.2012
25.05.2012
Rechtsanwalt Steuerrecht (m/w)
Hogan & Hartson Raue
Hogan & Hartson Raue
Berlin
25.05.2012
25.05.2012
Associate (m/w) für Steuerrecht
PerConex Personaldienstleistungen GmbH
PerConex Personaldienstleistungen GmbH
Frankfurt am Main
25.05.2012
25.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Steuerrecht
Querverweise
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 259 AO bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (3)
Eigene Frage stellen