Abgabenordnung
| Sechster Teil - Vollstreckung (§§ 249 - 346) |
| Zweiter Abschnitt - Vollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 259 - 327) |
| 2. Unterabschnitt - Aufteilung einer Gesamtschuld (§§ 268 - 280) |
(1) Nach der Aufteilung darf die Vollstreckung nur nach Maßgabe der auf die einzelnen Schuldner entfallenden Beträge durchgeführt werden.
(2) Werden einem Steuerschuldner von einer mit ihm zusammen veranlagten Person in oder nach dem Veranlagungszeitraum, für den noch Steuerrückstände bestehen, unentgeltlich Vermögensgegenstände zugewendet, so kann der Empfänger bis zum Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem Zeitpunkt des Ergehens des Aufteilungsbescheids über den sich nach Absatz 1 ergebenden Betrag hinaus bis zur Höhe des gemeinen Werts dieser Zuwendung für die Steuer in Anspruch genommen werden. Dies gilt nicht für gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke.
Rechtsprechung zu § 278 AO
106 Entscheidungen zu § 278 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 18.12.2001 - VII R 56/99
Vollstreckungsmaßnahmen bei Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten sind nicht ...
- BFH, 09.05.2006 - VII R 15/05
Frist für Erlass eines Ergänzungsbescheids nach § 278 Abs. 2 AO 1977 - ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 19.01.2005 - 4 K 5620/03
Ergänzungsbescheid, Vollstreckungsbeschränkung
- FG Köln, 19.01.2005 - 4 K 5620/03
- BFH, 07.03.2006 - VII R 12/05
Fiskalerbschaft - Gemeinschaftssteuer - Ertragshoheit - Verwaltungshoheit - ...
Zum selben Verfahren:
- FG München, 20.01.2005 - 11 K 3979/03
Keine Anfechtungsfrist für die Inanspruchnahme des Zuwendungsempfängers nach § ...
- FG München, 20.01.2005 - 11 K 3979/03
- BFH, 11.12.2007 - VII R 1/07
Wert der unentgeltlichen Zuwendung nach § 278 Abs. 2 AO - Schenkung unter ...
Zum selben Verfahren:
- FG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 1 K 2794/04
Ermittlung des gemeinen Werts einer Zuwendung nach § 278 Abs. 2 AO bei ...
- FG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 1 K 2794/04
- FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2005 - 6 K 1174/02
Zur Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides gem. § 278 AO
- FG Niedersachsen, 10.05.2011 - 12 K 287/10
Ergänzungsbescheid gemäß § 278 Abs. 2 AO - Keine unentgeltliche Zuwendung ...
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