Abgabenordnung
Sechster Teil - Vollstreckung (§§ 249 - 346) |
Zweiter Abschnitt - Vollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 259 - 327) |
3. Unterabschnitt - Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 281 - 321) |
I. Allgemeines (§§ 281 - 284) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 283 AO
8 Entscheidungen zu § 283 AO in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 15.04.2010 - 2 U 26/08
Gewährleistungsansprüche des Käufers bei Internetauktionen gepfändeter Sachen ...
- KG, 08.11.2019 - 7 U 168/18
Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beschreibung eines Pfandgegenstandes ...
- VG Köln, 29.01.2014 - 24 K 5094/12
Rechtswidrigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen im Zusammenhang mit ...
- LG Berlin, 28.11.2017 - 86 O 435/16
- VG Weimar, 11.11.2010 - 1 E 947/10
Befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gefahr für Leben und ...
- LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17
Rundfunkbeitrag wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt
- BFH, 17.06.1997 - VII B 47/97
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- FG Thüringen, 18.12.1996 - III 55/96
Zulässigkeit einer allgemeinen Leistungsklage; Eröffnung des Finanzrechtswegs in ...
Querverweise
Auf § 283 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer Geldleistung verpflichten
- § 15 (Beitreibung)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Bund) (VwVG)
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- § 5 (Anzuwendende Vollstreckungsvorschriften)