Abgabenordnung
| Sechster Teil - Vollstreckung (§§ 249 - 346) |
| Zweiter Abschnitt - Vollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 259 - 327) |
| 3. Unterabschnitt - Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 281 - 321) |
| III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 309 - 321) |
(1) Auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde hat ihr der Drittschuldner binnen zwei Wochen, von der Zustellung der Pfändungsverfügung an gerechnet, zu erklären:
| 1. | ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und bereit sei zu zahlen, | |
| 2. | ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung erheben, | |
| 3. | ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei, | |
| 4. | ob innerhalb der letzten zwölf Monate im Hinblick auf das Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, nach § 850l der Zivilprozessordnung die Unpfändbarkeit des Guthabens angeordnet worden ist, und | |
| 5. | ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Abs. 7 der Zivilprozessordnung handelt. |
Die Erklärung des Drittschuldners zu Nummer 1 gilt nicht als Schuldanerkenntnis.
(2) Die Aufforderung zur Abgabe dieser Erklärung kann in die Pfändungsverfügung aufgenommen werden. Der Drittschuldner haftet der Vollstreckungsbehörde für den Schaden, der aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtung entsteht. Er kann zur Abgabe der Erklärung durch ein Zwangsgeld angehalten werden; § 334 ist nicht anzuwenden.
(3) Die §§ 841 bis 843 der Zivilprozessordnung sind anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 316 AO
53 Entscheidungen zu § 316 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 08.12.1993 - 8 C 43.91
ZPO § 840 Abs. 1, 2
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.1991 - 10 S 1558/91
Kein Erstattungsanspruch des Drittschuldners gegen die Vollstreckungsbehörde ...
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.1991 - 10 S 1558/91
- BFH, 30.06.1960 - II 245/57 S
- BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 8/68
Verfassungswidrigkeit der Versagung der Kostenerstattung nach AO im ...
- BFH, 13.04.1962 - IV 305/61 U
- BFH, 20.02.1957 - II 15/55 U
- BFH, 11.01.1966 - VII 237/64
- BFH, 21.09.1960 - II 2/58 U
- BFH, 11.10.1961 - VII 146/60 U
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Querverweise
- AO
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 318 (Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen)
- Arrest
- § 324 (Dinglicher Arrest)
- Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen
- Erzwingung von Sicherheiten
- § 336 (Erzwingung von Sicherheiten)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer Geldleistung verpflichten
- § 15 (Beitreibung)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG)
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- § 5 (Anzuwendende Vollstreckungsvorschriften)