Abgabenordnung
| Siebenter Teil - Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347 - 368) |
| Zweiter Abschnitt - Verfahrensvorschriften (§§ 355 - 368) |
(1) Auf Antrag eines Einspruchsführers soll die Finanzbehörde vor Erlass einer Einspruchsentscheidung den Sach- und Rechtsstand erörtern. Weitere Beteiligte können hierzu geladen werden, wenn die Finanzbehörde dies für sachdienlich hält. Die Finanzbehörde kann auch ohne Antrag eines Einspruchsführers diesen und weitere Beteiligte zu einer Erörterung laden.
(2) Von einer Erörterung mit mehr als zehn Beteiligten kann die Finanzbehörde absehen. Bestellen die Beteiligten innerhalb einer von der Finanzbehörde bestimmten angemessenen Frist einen gemeinsamen Vertreter, soll der Sach- und Rechtsstand mit diesem erörtert werden.
(3) Die Beteiligten können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Sie können auch persönlich zur Erörterung geladen werden, wenn die Finanzbehörde dies für sachdienlich hält.
(4) Das Erscheinen kann nicht nach § 328 erzwungen werden.
Rechtsprechung zu § 364a AO
22 Entscheidungen zu § 364a AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- FG Saarland, 26.08.2009 - 1 K 1197/06
Schätzungsbefugnis bei Abgabe unvollständiger Steuererklärungen einer ...
- FG Niedersachsen, 03.02.2009 - 8 K 251/08
Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständigen Arbeit und aus ...
- FG Sachsen, 13.08.2009 - 4 K 2106/04
Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids wegen Besteuerung sonstiger Einkünfte ...
- FG Niedersachsen, 12.10.2004 - 13 K 315/96
Keine isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung bei Beseitigung der Beschwer ...
- FG Hamburg, 03.01.2011 - 3 V 146/10
Beteiligtenbezeichnung im Gewinnfeststellungsbescheid für eine später durch ...
- BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04
NZB: Ausforschungsbeweis
- FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 1 K 1691/06
Antrag auf Übertragung des Haushaltsfreibetrags führt zur Pflichtveranlagung und ...
- FG Niedersachsen, 14.02.2006 - 10 KO 39/05
Im Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 FGO entsteht ...
Zum selben Verfahren:
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Hogan & Hartson Raue
25.05.2012
Hogan & Hartson Raue
25.05.2012
PerConex Personaldienstleistungen GmbH
25.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Steuerrecht
BMF-Schreiben
- BMF, 30.07.2009, IV A 3 - S 0062/08/10007-06 (2009/0388994)
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 30. Juli 2009
AEAO zu § 1 AO; AEAO zu § 18 AO; AEAO zu § 30 AO; AEAO zu § 30a AO; AEAO zu § 31a AO; AEAO zu § 46 AO; AEAO zu § 88 AO; AEAO zu § 122 AO; AEAO zu § 154 AO; AEAO zu § 165 AO; AEAO zu § 201 AO; AEAO zu § 204 AO; AEAO zu § 233a AO; AEAO zu § 364a AO; AEAO zu
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen