Abgabenordnung
| Achter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 369 - 412) |
| Erster Abschnitt - Strafvorschriften (§§ 369 - 376) |
(1) Wer gewerbsmäßig Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht oder gewerbsmäßig durch Zuwiderhandlungen gegen Monopolvorschriften Bannbruch begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
| 1. | eine Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder einen Bannbruch begeht, bei denen er oder ein anderer Beteiligter eine Schusswaffe bei sich führt, | |
| 2. | eine Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder einen Bannbruch begeht, bei denen er oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand eines anderen durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder | |
| 3. | als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung der Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder des Bannbruchs verbunden hat, eine solche Tat begeht. |
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) § 370 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 373 AO
95 Entscheidungen zu § 373 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12
Strafzumessung bei gewerbsmäßiger Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ...
- BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03
Gewerbsmäßiger / bandenmäßiger Schmuggel (Konkurrenzen zur gewerbs- und ...
- BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware; ...
- BGH, 08.02.2000 - 5 ARs 3/00
Bandendiebstahl; Mittäterschaft; Begriff Tatort; Bandenmäßig begangener Raub; ...
- BGH, 18.01.2011 - 1 StR 561/10
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Kaffeesteuer: Steueranmeldung durch den ...
- BGH, 09.06.2011 - 1 StR 21/11
Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Feststellungsvoraussetzungen bei
- BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger ...
- BGH, 26.06.2012 - 1 StR 289/12
Gewerbsmäßiger Schmuggel (Verkürzung von Einfuhrumsatzsteuer durch inhaltlich ...
- BGH, 27.08.2010 - 1 StR 217/10
Hinterziehung von Dumpingzöllen; Meistbegünstigungsgrundsatz und Zeitgesetz ...
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Querverweise
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Begünstigung und Hehlerei
- § 261 (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
- § 100a
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- § 50e (Bußgeldvorschriften; Nichtverfolgung von Steuerstraftaten bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten)