Abgabenordnung
| Achter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 369 - 412) |
| Dritter Abschnitt - Strafverfahren (§§ 385 - 408) |
| 1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 385 - 396) |
(1) Bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ermittelt die Finanzbehörde den Sachverhalt. Finanzbehörde im Sinne dieses Abschnitts sind das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse.
(2) Die Finanzbehörde führt das Ermittlungsverfahren in den Grenzen des § 399 Abs. 1 und der §§ 400, 401 selbständig durch, wenn die Tat
| 1. | ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt oder | |
| 2. | zugleich andere Strafgesetze verletzt und deren Verletzung Kirchensteuern oder andere öffentlich-rechtliche Abgaben betrifft, die an Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge oder Steuerbeträge anknüpfen. |
(3) Absatz 2 gilt nicht, sobald gegen einen Beschuldigten wegen der Tat ein Haftbefehl oder ein Unterbringungsbefehl erlassen ist.
(4) Die Finanzbehörde kann die Strafsache jederzeit an die Staatsanwaltschaft abgeben. Die Staatsanwaltschaft kann die Strafsache jederzeit an sich ziehen. In beiden Fällen kann die Staatsanwaltschaft im Einvernehmen mit der Finanzbehörde die Strafsache wieder an die Finanzbehörde abgeben.
Rechtsprechung zu § 386 AO
56 Entscheidungen zu § 386 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Braunschweig, 24.11.1997 - Ss (S) 70/97
- OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91
- OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 Ss 145/02
Tatidentität, Einstellung, Strafklageverbrauch, Untreue, Steuerhinterziehung
- BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09
Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines ...
- OLG Karlsruhe, 22.12.2006 - 3 Ss 129/06
Nachholung der Fristsetzung zur Nachentrichtung hinterzogener Steuern durch die ...
- BFH, 04.11.1987 - II R 102/85
Anordnung einer Außenprüfung zur Feststellung, ob und inwieweit Steuern ...
- AG Braunschweig, 08.11.1994 - 9 Cs 403 Js 27457/94
- BFH, 12.10.1977 - I R 227/75
Bei Vorhandensein einer mehrgemeindlichen und einer anderen Betriebstätte ist der ...
- FG Hamburg, 17.01.2012 - 2 V 43/12
Abgabenordnung: Negativer Arbeitslohn
- BGH, 30.04.2009 - 1 StR 90/09
Zusammenwirken von Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften im ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
bildungsmarkt-sachsen.de
26.05.2012
bildungsmarkt-sachsen.de
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Steuerrecht
Querverweise
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Altersvorsorgezulage
- § 96 (Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 160
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (2)
Eigene Frage stellen