Abgabenordnung
| Achter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 369 - 412) |
| Dritter Abschnitt - Strafverfahren (§§ 385 - 408) |
| 1. Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 385 - 396) |
(1) Die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren richten sich nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften. Im Besteuerungsverfahren sind jedoch Zwangsmittel (§ 328) gegen den Steuerpflichtigen unzulässig, wenn er dadurch gezwungen würde, sich selbst wegen einer von ihm begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten. Dies gilt stets, soweit gegen ihn wegen einer solchen Tat das Strafverfahren eingeleitet worden ist. Der Steuerpflichtige ist hierüber zu belehren, soweit dazu Anlass besteht.
(2) Soweit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht in einem Strafverfahren aus den Steuerakten Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die der Steuerpflichtige der Finanzbehörde vor Einleitung des Strafverfahrens oder in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, dürfen diese Kenntnisse gegen ihn nicht für die Verfolgung einer Tat verwendet werden, die keine Steuerstraftat ist. Dies gilt nicht für Straftaten, an deren Verfolgung ein zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5) besteht.
(3) Erkenntnisse, die die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft rechtmäßig im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gewonnen hat, dürfen im Besteuerungsverfahren verwendet werden. Dies gilt auch für Erkenntnisse, die dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegen, soweit die Finanzbehörde diese rechtmäßig im Rahmen eigener strafrechtlicher Ermittlungen gewonnen hat oder soweit nach den Vorschriften der Strafprozessordnung Auskunft an die Finanzbehörden erteilt werden darf.
Rechtsprechung zu § 393 AO
176 Entscheidungen zu § 393 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § ...
- BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07
Vereinbarkeit der abgabenrechtlichen Vorschrift über das Verhältnis des ...
- BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05
Strafbefreiende Selbstanzeige (Wirksamkeitsvoraussetzungen und Aufhebung der ...
- BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04
Verwendungsverbot - Sind Informationen aus einer Selbstanzeige verwertbar?
- BGH, 11.09.2003 - 5 StR 253/03
Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 ...
- BFH, 23.01.2002 - XI R 10/01
Betriebsprüfung - Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem ...
- BGH, 10.01.2002 - 5 StR 452/01
Steuerhinterziehung (Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens; nemo tenetur se ...
- BGH, 21.08.2012 - 1 StR 26/12
Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (wiederholte Steuerhinterziehung; ...
- LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
Vorlage an das BVerfG: Verfassungswidrigkeit der Ausnahme vom ...
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Querverweise
- AO
- Durchführung der Besteuerung
- Steuerfahndung (Zollfahndung)
- § 208 (Steuerfahndung (Zollfahndung))
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
- Bußgeldverfahren
- § 410 (Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Altersvorsorgezulage
- § 96 (Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften)