Abgabenordnung
Achter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 369 - 412) |
Dritter Abschnitt - Strafverfahren (§§ 385 - 408) |
2. Unterabschnitt - Ermittlungsverfahren (§§ 397 - 405) |
I. Allgemeines (§§ 397 - 398a) |
1Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Steuerhinterziehung, bei der nur eine geringwertige Steuerverkürzung eingetreten ist oder nur geringwertige Steuervorteile erlangt sind, auch ohne Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. 2Dies gilt für das Verfahren wegen einer Steuerhehlerei nach § 374 und einer Begünstigung einer Person, die eine der in § 375 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Taten begangen hat, entsprechend.
Rechtsprechung zu § 398 AO
37 Entscheidungen zu § 398 AO in unserer Datenbank:
- LG Aachen, 27.08.2014 - 86 Qs 11/14
Zahlung eines Zuschlags für das Absehen von Strafverfolgung i.R.d. Hinterziehung ...
- BFH, 18.09.1990 - VII R 107/88
Strafbarkeit wegen Steuerhehlerei - Eigennutz des Täters als Voraussetzung
- LG München II, 13.03.2014 - W 5 KLs 68 Js 3284/13
Dreieinhalb Jahre Haft für Uli Hoeneß - Kein besonders schwerer Fall
- FG München, 26.01.2015 - 7 K 1650/11
Verwertungsverbot über nach fehlerhaften Ermittlungsmaßnahmen bekannt gewordene ...
- BGH, 17.05.1978 - 2 StR 43/78
Revision aufgrund fehlender Erteilung des letzten Wortes an den Verteidiger - ...
- BFH, 17.12.1992 - VIII B 88/92
- OLG Karlsruhe, 26.05.1977 - 3 Ss 176/77
Betäubungsmittel - Gewerbsmäßigkeit - Verminderung des Hemmungsvermögens
- BGH, 19.05.1978 - 4 StR 134/78
Tateinheit zwischen dem unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln und dem ...
- BGH, 23.05.1979 - 3 StR 121/79
Steuerschuldnereigenschaft bei Täterschaft und Mittäterschaft einer ...
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 82-I-17
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis eines Antrages im Organstreitverfahren
Querverweise
Auf § 398 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- XI. Altersvorsorgezulage
- § 96 (Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften)
- XIII. Mobilitätsprämie
- § 108 (Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung)
- XV. Energiepreispauschale
- § 121 (Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 7 (Abgabenhinterziehung)