Abgabenordnung
Zweiter Teil - Steuerschuldrecht (§§ 33 - 77) |
Zweiter Abschnitt - Steuerschuldverhältnis (§§ 37 - 50) |
(1) 1Ist ein Rechtsgeschäft unwirksam oder wird es unwirksam, so ist dies für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts gleichwohl eintreten und bestehen lassen. 2Dies gilt nicht, soweit sich aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt.
(2) 1Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Besteuerung unerheblich. 2Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Besteuerung maßgebend.
Rechtsprechung zu § 41 AO
1.116 Entscheidungen zu § 41 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 26.08.2020 - VI R 6/18
Zufluss von Aktien bei wirtschaftlichem Eigentum - unwirksames Rechtsgeschäft
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 14 K 14026/15
Steuerliche Berücksichtigung einer zivilrechtlich nicht formwirksamen Übertragung ...
- FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 14 K 14026/15
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 1 K 88/16
VGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz2 KStG bei irrtümlicher Zulassung der ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 22.11.2023 - I R 9/20
Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)
- BFH, 22.11.2023 - I R 9/20
- FG München, 19.12.2013 - 1 K 2603/11
Zur Frage, welche Anforderungen an eine Schlussbesprechung i. S. der §§ 171 Abs. ...
- BFH, 05.09.2023 - IV R 24/20
Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 26.06.2020 - 4 K 3437/11
Vorliegen eines Gewerbebetriebs beim Bezug von Einkünften aus der Beteiligung an ...
- FG Köln, 26.06.2020 - 4 K 3437/11
- BFH, 16.02.2022 - X R 3/19
Zurechnung eines Einkünftetatbestands im Verhältnis zwischen einer ...
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 8 K 2173/21
Zur einkommensteuerlichen Beurteilung von Kauf- und Verwertungsverträgen über ...
- BFH, 30.12.2011 - IX B 66/11
NZB: BVerfG-Tenor Auslegung; Rechtsfolgenirrtum; Bindungswirkung LG-Urteil; § 41 ...
§ 41 AO in Nachschlagewerken
- § 41 AO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Wirtschaftliche Betrachtungsweise
Querverweise
Auf § 41 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)