Abgabenordnung
| Neunter Teil - Schlussvorschriften (§§ 413 - 415) |
Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Rechtsprechung zu § 413 AO
14 Entscheidungen zu § 413 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 12.12.1996 - IV R 64/94
- BFH, 18.05.2011 - VII B 195/10
Keine Nichtigkeit des UStG und der AO aufgrund eines etwaigen Verstoßes gegen das ...
- BFH, 03.06.1966 - VII 248/64
- BFH, 24.07.1973 - VII R 58/72
- BFH, 18.09.1957 - II 232/56 U
- FG Hamburg, 19.04.2011 - 3 K 6/11
Geltung des deutschen Verfassungs-, Verfahrens- und Steuerrechts
- FG Sachsen, 18.02.2008 - 5 K 1832/07
Anfechtung von Umsatzsteuerbescheiden wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit von ...
- BFH, 28.07.1954 - II 162/52 U
- BFH, 07.02.1952 - IV 218/51 U
- BFH, 14.02.1978 - VII R 51/77
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