Abgabenordnung
| Zweiter Teil - Steuerschuldrecht (§§ 33 - 77) |
| Zweiter Abschnitt - Steuerschuldverhältnis (§§ 37 - 50) |
(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
(2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.
Rechtsprechung zu § 42 AO
2.007 Entscheidungen zu § 42 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07
Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu ...
- BFH, 09.11.2006 - V R 43/04
Steuerrecht - Versagung des Vorsteuerabzugs aus den Herstellungskosten
- BFH, 04.10.2006 - VIII R 7/03
Die Verletzung der Sperrfrist des § 73 GmbHG kann als Rechtsmissbrauch i.S. ...
- BFH, 29.01.2008 - I R 26/06
Keine Erstattung von Kapitalertragsteuer an ausländische "Briefkästen"
- BFH, 20.03.2002 - I R 63/99
Zum Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG zu 42 AO
- BFH, 01.04.2003 - I R 39/02
Abzug ausländischer Steuern in Missbrauchsfällen zulässig?
- BFH, 23.11.2011 - II R 64/09
Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR - ...
- BFH, 09.11.2006 - IV R 21/05
Abweichendes Wirtschaftsjahr der Personen-Obergesellschaft - hier kein Missbrauch ...
- BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
Steuerrecht - Gestaltungsmissbrauch bei Mietverträge unter Angehörigen
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Literatur im Internet zu § 42 AO
- Missbrauchsbekämpfung im Steuerrecht - § 42 AO unter der Lupe
von Dr. Ingmar Dörr; Dr. Daniel Fehling (Aufsatz, PDF-Format)
über law-journal.de - § 42 AO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Steuerschlupfloch
Wirtschaftliche Betrachtungsweise
Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- AO
- Steuerschuldrecht
- Steuerbegünstigte Zwecke
- § 64 (Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Vereinnahmung und Verausgabung
- § 11
- Wassergesetz für Baden-Württemberg (WasserG)
- Benutzung der Gewässer, Umsetzung von Recht der Europäischen Gemeinschaft und von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Heilquellenschutz, Wasserversorgung, Wasserbecken, Talsperren und Abwasserbeseitigung
- Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der Gewässer
- § 17n (Anwendung der Abgabenordnung und des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes)
- Abwasserabgabe
- § 117a (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)