Abgabenordnung
| Dritter Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78 - 133) |
| Erster Abschnitt - Verfahrensgrundsätze (§§ 78 - 117) |
| 3. Unterabschnitt - Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel (§§ 85 - 107) |
| III. Beweis durch Urkunden und Augenschein (§§ 97 - 100) |
(1) Die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach den §§ 96 und 98 zugezogenen Sachverständigen sind berechtigt, Grundstücke, Räume, Schiffe, umschlossene Betriebsvorrichtungen und ähnliche Einrichtungen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit zu betreten, soweit dies erforderlich ist, um im Besteuerungsinteresse Feststellungen zu treffen. Die betroffenen Personen sollen angemessene Zeit vorher benachrichtigt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.
(2) Maßnahmen nach Absatz 1 dürfen nicht zu dem Zweck angeordnet werden, nach unbekannten Gegenständen zu forschen.
Rechtsprechung zu § 99 AO
21 Entscheidungen zu § 99 AO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 K 1975/00
Pflichten der Vermieter von Ferienwohnungen im Kurgebiet; Kurbeitrag; ...
- FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 2 K 1386/08
Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von ...
- BFH, 22.12.2006 - VII B 121/06
Steuerrecht - Abwehrrecht des Vermieters bei Kontrollbesuch der Steuerfahndung
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 4 V 7/06
Rechtmäßigkeit von Kontrollbesuchen der Steuerfahndung im Rahmen des § 208 ...
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 4 V 7/06
- FG Niedersachsen, 02.06.2009 - 7 V 76/09
Eintragung höherer Freibeträge auf den Lohnsteuerkarten 2009 im Wege des ...
- FG Hamburg, 29.10.2009 - 3 K 205/09
Zwangsgeld wegen Mitteilung des Geschäftsleitungsorts: Verhältnis ...
- FG Hamburg, 29.10.2009 - 3 K 204/09
Keine Beschwer bei bestandskräftig gewordener Zwangsgeldandrohung - Keine ...
- BFH, 20.10.1976 - I R 116/74
- BFH, 25.05.1973 - III R 95/72
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ...
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Querverweise
- AO
- Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
- Verfahrensvorschriften
- § 365 (Anwendung von Verfahrensvorschriften)
- Wassergesetz für Baden-Württemberg (WasserG)
- Benutzung der Gewässer, Umsetzung von Recht der Europäischen Gemeinschaft und von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Heilquellenschutz, Wasserversorgung, Wasserbecken, Talsperren und Abwasserbeseitigung
- Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der Gewässer
- § 17l (Nachweise für Härtefälle)
- Abwasserabgabe
- § 117a (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)
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