Bundesrepublik Deutschland

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 03.02.1995 (BGBl. I S. 158)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) m.W.v. 28.12.2011

§ 1 Erlaubnispflicht

§ 1a Anzeige der Überlassung

§ 1b Einschränkungen im Baugewerbe

§ 2 Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis

§ 2a Kosten

§ 3 Versagung

§ 3a Lohnuntergrenze

§ 4 Rücknahme

§ 5 Widerruf

§ 6 Verwaltungszwang

§ 7 Anzeigen und Auskünfte

§ 8 Statistische Meldungen

§ 9 Unwirksamkeit

§ 10 Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit, Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen

§ 11 Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis

§ 12 Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher

§ 13 Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers

§ 13a Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze

§ 13b Zugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten

§ 14 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte

§ 15 Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung

§ 15a Entleih von Ausländern ohne Genehmigung

§ 16 Ordnungswidrigkeiten

§ 17 Durchführung

§ 17a Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung

§ 17b Meldepflicht

§ 17c Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

§ 18 Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 18a Ersatzzustellung an den Verleiher

§ 19 Übergangsvorschrift

§ 20 (weggefallen)

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Literatur im Internet zum AÜG

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zum AÜG bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht