Der Leiharbeitnehmer kann im Falle der Überlassung von seinem Entleiher Auskunft über die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verlangen; dies gilt nicht, soweit die Voraussetzungen der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Nr. 2 genannten Ausnahme vorliegen.
Rechtsprechung zu § 13 AÜG
106 Entscheidungen zu § 13 AÜG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- ArbG Stuttgart, 23.01.2013 - 11 Ca 654/11
Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers; Wirksamkeit des Tarifvertrages; ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
Gibt es für die Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmern eine Höchstdauer? ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12
Gibt es für die Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmern eine Höchstdauer? ...
- LAG Nürnberg, 12.08.2011 - 7 Ta 60/11
Streitwert - Entleiher - Auskunftsklage - equal pay
- BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02
Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
- LAG Niedersachsen, 15.11.2012 - 7 Sa 1787/11
Equal-pay-Ansprüche und einzelvertragliche Ausschlussfrist
- LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12
Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers
- LAG Hamburg, 15.01.2003 - 4 Sa 90/01
Verwirkung des Rechts auf Geltendmachung des Bestands eines Arbeitsverhältnisses ...
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