Der Leiharbeitnehmer kann im Falle der Überlassung von seinem Entleiher Auskunft über die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verlangen; dies gilt nicht, soweit die Voraussetzungen der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Nr. 2 genannten Ausnahme vorliegen.
Rechtsprechung zu § 13 AÜG
66 Entscheidungen zu § 13 AÜG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
- LAG Baden-Württemberg, 16.03.2000 - 13 Sa 94/99
Arbeitnehmerüberlassung länger als zwölf Monate - zur Fiktion des ...
- BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97
Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02
Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
- LAG München, 12.11.2009 - 3 Sa 579/09
Equal pay
Zum selben Verfahren:
- BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10
"Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist
- BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10
- LAG Hamburg, 15.01.2003 - 4 Sa 90/01
Verwirkung des Rechts auf Geltendmachung des Bestands eines Arbeitsverhältnisses ...
- BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96
Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
Zum selben Verfahren:
- LAG Köln, 07.08.1996 - 7 Sa 245/96
Arbeitnehmerüberlassung: Gewerbsmäßigkeit - Konzern
- LAG Köln, 07.08.1996 - 7 Sa 245/96
- BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
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