Adoptionsvermittlungsgesetz

   Zweiter Abschnitt - Ersatzmutterschaft (§§ 13a - 13d)   
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Verbot der Ersatzmuttervermittlung

Die Ersatzmuttervermittlung ist untersagt.

Literatur im Internet zu § 13c AdVermiG

Querverweise

Auf § 13c AdVermiG verweisen folgende Vorschriften:
    AdVermiG
      undBußgeldvorschriften
        § 14b (Strafvorschriften gegen Ersatzmuttervermittlung)

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