Adoptionsvermittlungsgesetz
Zweiter Abschnitt - Ersatzmutterschaft (§§ 13a - 13d) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Adoptionsvermittlungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/AdVermiG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 13d AdVermiG
Entscheidung zu § 13d AdVermiG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12
Versagung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei Austragung der betroffenen ...
Querverweise
Auf § 13d AdVermiG verweisen folgende Vorschriften:
- Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
- Straf - undBußgeldvorschriften
- § 14 (Bußgeldvorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 13d AdVermiG:
- Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
- Adoptionsvermittlung und Begleitung
- § 6 IV (Adoptionsanzeigen)