Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 22) |
Rechtsprechung zu § 1 AktG
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1 AktG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Juristische Personen
- Vereine
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 22 (Wirtschaftlicher Verein) (zu § 1 ff )
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Kaufleute
- § 6 II (zu §§ 1 ff)
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Verschmelzung
- Allgemeine Vorschriften
- Möglichkeit der Verschmelzung
- § 3 Nr. 2 (Verschmelzungsfähige Rechtsträger) (zu §§ 1 ff)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Sondervorschriften
- § 17 (Wirtschaftsvereinigungen) (zu §§ 1 ff)
- Gesetz über Bausparkassen (BausparkG)
- § 2 I (Rechtsform) (zu §§ 1 ff)
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