Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Vierter Teil - Verfassung der Aktiengesellschaft (§§ 76 - 149) |
| Zweiter Abschnitt - Aufsichtsrat (§§ 95 - 116) |
(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz, dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz, dem Drittelbeteiligungsgesetz oder dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung zu wählen sind. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nur gemäß §§ 6 und 8 des Montan-Mitbestimmungsgesetzes gebunden.
(2) Ein Recht, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, kann nur durch die Satzung und nur für bestimmte Aktionäre oder für die jeweiligen Inhaber bestimmter Aktien begründet werden. Inhabern bestimmter Aktien kann das Entsendungsrecht nur eingeräumt werden, wenn die Aktien auf Namen lauten und ihre Übertragung an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist. Die Aktien der Entsendungsberechtigten gelten nicht als eine besondere Gattung. Die Entsendungsrechte können insgesamt höchstens für ein Drittel der sich aus dem Gesetz oder der Satzung ergebenden Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre eingeräumt werden.
(3) Stellvertreter von Aufsichtsratsmitgliedern können nicht bestellt werden. Jedoch kann für jedes Aufsichtsratsmitglied mit Ausnahme des weiteren Mitglieds, das nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz oder dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz auf Vorschlag der übrigen Aufsichtsratsmitglieder gewählt wird, ein Ersatzmitglied bestellt werden, das Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit wegfällt. Das Ersatzmitglied kann nur gleichzeitig mit dem Aufsichtsratsmitglied bestellt werden. Auf seine Bestellung sowie die Nichtigkeit und Anfechtung seiner Bestellung sind die für das Aufsichtsratsmitglied geltenden Vorschriften anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 101 AktG
57 Entscheidungen zu § 101 AktG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 05.12.2005 - II ZR 291/03
Gesellschaftsrecht - KGaA: Zur wirksamen Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern
- BGH, 08.06.2009 - II ZR 111/08
Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch das Entsendungsrecht zu Gunsten ...
Zum selben Verfahren:
- LG Essen, 29.06.2007 - 45 O 15/07
Zum Entsenderecht in Sachen Aktionäre/ThyssenKrupp AG
- OLG Hamm, 31.03.2008 - 8 U 222/07
Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft über die Begründung eines ...
- LG Essen, 29.06.2007 - 45 O 15/07
- BGH, 16.02.2009 - II ZR 185/07
Kirch/Deutsche Bank
Zum selben Verfahren:
- BGH, 27.10.2008 - II ZR 185/07
Gesellschaftsrecht - Notarielles Hauptversammlungsprotokoll als Urkunde?
- OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 5 U 229/05
Aktienrecht: Anfechtung einer Hauptversammlung wegen behaupteter ...
- BGH, 27.10.2008 - II ZR 185/07
- BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53
GmbH - Recht
- EuGH, 23.10.2007 - C-112/05
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 EG - Rechtsvorschriften für die ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2007 - C-112/05
Sonderrechte bei VW stehen auf der Kippe // Verstoß gegen Kapitalfreiheit
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2007 - C-112/05
- BGH, 21.07.2003 - II ZR 109/02
Gesellschaftsrecht - Zulässigkeit einer sog. "Blockabstimmung"
- BGH, 15.12.1986 - II ZR 18/86
Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats; Bestellung von Ersatzmitgliedern; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 1 A 3842/05
- OLG Frankfurt, 28.10.2008 - 17 U 176/07
Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer AG
- BFH, 28.01.1982 - IV R 100/78
Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung im Falle mittelbarer Beteiligung
- BGH, 25.01.1988 - II ZR 148/87
Wirksamkeit der Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds
- FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 124/08
Einkommensteuer: Betriebsaufspaltung zwischen einer AG und ihrem ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 23.03.2011 - X R 45/09
Betriebsaufspaltung zwischen Mehrheitsaktionär und Aktiengesellschaft
- BFH, 23.03.2011 - X R 45/09
- LG Düsseldorf, 20.10.2011 - 14d O 197/09
- OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/00
Beherschender Einfluss im Sinne von § 17 AktG bei einer Minderheitenbeteiligung ...
Literatur im Internet zu § 101 AktG
- § 101 AktG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
- Geltungsbereich
- § 1 (Erfasste Unternehmen)
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Vertretung und Geschäftsführung
- § 52 (Aufsichtsrat)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 35 (Aufsichtsrat)
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