Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Vierter Teil - Verfassung der Aktiengesellschaft (§§ 76 - 149) |
| Zweiter Abschnitt - Aufsichtsrat (§§ 95 - 116) |
(1) Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluß.
(2) Die Beschlußfähigkeit des Aufsichtsrats kann, soweit sie nicht gesetzlich geregelt ist, durch die Satzung bestimmt werden. Ist sie weder gesetzlich noch durch die Satzung geregelt, so ist der Aufsichtsrat nur beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er nach Gesetz oder Satzung insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlußfassung teilnimmt. In jedem Fall müssen mindestens drei Mitglieder an der Beschlußfassung teilnehmen. Der Beschlußfähigkeit steht nicht entgegen, daß dem Aufsichtsrat weniger Mitglieder als die durch Gesetz oder Satzung festgesetzte Zahl angehören, auch wenn das für seine Zusammensetzung maßgebende zahlenmäßige Verhältnis nicht gewahrt ist.
(3) Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können dadurch an der Beschlußfassung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teilnehmen, daß sie schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. Die schriftlichen Stimmabgaben können durch andere Aufsichtsratsmitglieder überreicht werden. Sie können auch durch Personen, die nicht dem Aufsichtsrat angehören, übergeben werden, wenn diese nach § 109 Abs. 3 zur Teilnahme an der Sitzung berechtigt sind.
(4) Schriftliche, fernmündliche oder andere vergleichbare Formen der Beschlussfassung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sind vorbehaltlich einer näheren Regelung durch die Satzung oder eine Geschäftsordnung des Aufsichtsrats nur zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.
Rechtsprechung zu § 108 AktG
75 Entscheidungen zu § 108 AktG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BayObLG, 28.03.2003 - 3Z BR 199/02
Beschlussfähigkeit eines aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrats bei Antrag ...
- OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12
Untreue durch Aufsichtsratsmitglieder
- BGH, 02.04.2007 - II ZR 325/05
Gesellschaftsrecht - Ausschluss des Stimmrechts eines von drei Aufsichtsräten
- BGH, 29.01.2013 - II ZB 1/11
Gesellschaftsrecht - Klagebeitritt: Aufsichtsrat gegen Vorstandsmitglied?
- LG München I, 27.12.2012 - 5 HKO 20845/11
Schadensersatzanspruch gegen Aufsichtsratsmitglied, das bei Verhandlungen mit ...
- OLG Köln, 27.05.1994 - 19 U 289/93
Zahlung einer Vergütung an ein Aufsichtsratsmitglied aufgrund eines ...
- OLG Frankfurt, 07.09.2010 - 5 U 187/09
Zur analogen Anwendung von § 246 I AktG
- KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02
Aktiengesellschaft: Formerfordernisse bei der fristlosen Kündigung eines ...
- OLG Saarbrücken, 11.10.2012 - 8 U 22/11
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft
27.09.2012
Haferkamp Personalvermittlung
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
Querverweise
- Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
- Geltungsbereich
- § 1 (Erfasste Unternehmen)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 35 (Aufsichtsrat)