Aktiengesetz

   Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277)   
   Fünfter Teil - Rechnungslegung. Gewinnverwendung (§§ 150 - 178)   
   Zweiter Abschnitt - Prüfung des Jahresabschlusses (§§ 162 - 171)   
   Erster Unterabschnitt - Prüfung durch Abschlußprüfer (§§ 162 - 169)   
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(weggefallen)

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