Aktiengesetz
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
Sechster Teil - Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (§§ 179 - 240) |
Zweiter Abschnitt - Maßnahmen der Kapitalbeschaffung (§§ 182 - 221) |
Vierter Unterabschnitt - Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 - 220) |
1Als Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Grundkapitals erworbenen Aktien und der auf sie entfallenen neuen Aktien gelten die Beträge, die sich für die einzelnen Aktien ergeben, wenn die Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Grundkapitals erworbenen Aktien auf diese und auf die auf sie entfallenen neuen Aktien nach dem Verhältnis der Anteile am Grundkapital verteilt werden. 2Der Zuwachs an Aktien ist nicht als Zugang auszuweisen.
Rechtsprechung zu § 220 AktG
9 Entscheidungen zu § 220 AktG in unserer Datenbank:
- BFH, 26.09.2023 - IX R 19/21
§ 17 EStG: Keine Anwendung des KapErhStG auf Genossenschaftsanteile
- FG Niedersachsen, 11.06.2013 - 13 K 163/11
Nichteinordnung der unentgeltlichen Ausgabe von Aktien des indischen Konzerns ...
- FG Rheinland-Pfalz, 30.11.2016 - 1 K 1412/14
Zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen bei Erhöhung ...
- FG Baden-Württemberg, 26.05.2003 - 13 K 176/00
Steuerpflichtige Dividende bei Wahlrecht zwischen Bardividende oder ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 14.02.2006 - VIII R 49/03
Einnahmen aus Kapitalvermögen durch Bezug von Freiaktien, die mit dem Verzicht ...
- BFH, 14.02.2006 - VIII R 49/03
- BFH, 10.08.2005 - VIII R 26/03
Betrieblicher Aufwand bei vereinfachter Kapitalherabsetzung durch teilweise ...
- BFH, 14.06.1978 - II R 3/71
Erhöhung der Kommanditeinlage - Kommanditgesellschaft - Gesellschaftsteuer - ...
- BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung
- BFH, 06.12.1968 - IV R 174/67
Anschaffungskosten eines Bezugsrechts auf eine junge Aktie bei der ...
Querverweise
Auf § 220 AktG verweisen folgende Vorschriften:
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Aufsichtsrat
- § 111a (Geschäfte mit nahestehenden Personen)
- Rechnungslegung. Gewinnverwendung
- Jahresabschluss und Lagebericht; Entsprechenserklärung und Vergütungsbericht
- § 150 (Gesetzliche Rücklage; Kapitalrücklage)
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Allgemeines
- § 246a (Freigabeverfahren)
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Notarkosten
- Wertvorschriften
- Beurkundung
- § 105 (Anmeldung zu bestimmten Registern)
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
- § 41a (Geschäftswert bei Anmeldungen zum Handelsregister)
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften
- Offene inländische Investmentvermögen
- Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
- § 108 (Rechtsform, anwendbare Vorschriften)