Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Siebenter Teil - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 241 - 261a) |
| Erster Abschnitt - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen (§§ 241 - 255) |
| Erster Unterabschnitt - Allgemeines (§§ 241 - 249) |
Die Anfechtung kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Hauptversammlung den anfechtbaren Beschluß durch einen neuen Beschluß bestätigt hat und dieser Beschluß innerhalb der Anfechtungsfrist nicht angefochten oder die Anfechtung rechtskräftig zurückgewiesen worden ist. Hat der Kläger ein rechtliches Interesse, daß der anfechtbare Beschluß für die Zeit bis zum Bestätigungsbeschluß für nichtig erklärt wird, so kann er die Anfechtung weiterhin mit dem Ziel geltend machen, den anfechtbaren Beschluß für diese Zeit für nichtig zu erklären.
Rechtsprechung zu § 244 AktG
86 Entscheidungen zu § 244 AktG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 12.12.2005 - II ZR 253/03
Gesellschaftsrecht - Wirksamer Bestätigungsbeschluss
- BGH, 15.12.2003 - II ZR 194/01
Gesellschaftsrecht - Bestätigungsbeschluß nach § 244 Satz 1 AktG
- OLG Frankfurt, 20.10.2010 - 23 U 121/08
Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft: ...
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 5 O 158/07
Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Jahresabschlusses wegen Fehlens von ...
- LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 5 O 158/07
- OLG München, 14.11.2012 - 7 AktG 2/12
Freigabeverfahren, neuer Freigabeantrag nach Bestätigungsbeschluss
- LG Köln, 05.10.2007 - 82 O 114/06
Meldepflichten nach WphG bei Umfirmierung bzw. Namensänderung des Aktionärs
- OLG München, 08.08.1997 - 23 U 1974/97
Anwendbarkeit der §§ 293a ff. AktG auf einen Bestätigungsbeschluß
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 22.12.2010 - 7 U 1584/10
Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses der AG: Wirksamkeit eines ...
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Querverweise
- AktG
- Aktiengesellschaft
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Nichtigkeit des festgestellten Jahresabschlusses
- § 257 (Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 36 (Oberste Vertretung)