Aktiengesetz
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
Siebenter Teil - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 241 - 261a) |
Erster Abschnitt - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen (§§ 241 - 255) |
Erster Unterabschnitt - Allgemeines (§§ 241 - 249) |
(1) 1Erhebt ein Aktionär, der Vorstand oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses gegen die Gesellschaft, so finden § 246 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 bis 5, Abs. 4, §§ 246a, 247, 248 und 248a entsprechende Anwendung. 2Es ist nicht ausgeschlossen, die Nichtigkeit auf andere Weise als durch Erhebung der Klage geltend zu machen. 3Schafft der Hauptversammlungsbeschluss Voraussetzungen für eine Umwandlung nach § 1 des Umwandlungsgesetzes und ist der Umwandlungsbeschluss eingetragen, so gilt § 20 Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes für den Hauptversammlungsbeschluss entsprechend.
(2) 1Mehrere Nichtigkeitsprozesse sind zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden. 2Nichtigkeits- und Anfechtungsprozesse können verbunden werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie vom 30.07.2009
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2009 | Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie | 30.07.2009 |
beschlüsse § 245Anfechtungsbefugnis § 246Anfechtungsklage § 246aFreigabeverfahren § 247Streitwert § 248Urteilswirkung § 248aBekanntmachungen zur Anfechtungsklage § 249Nichtigkeitsklage
Rechtsprechung zu § 249 AktG
314 Entscheidungen zu § 249 AktG in unserer Datenbank:
- OLG Dresden, 09.02.2017 - 8 U 576/16
Zulässigkeit der Erhebung einer Bilanznichtigkeitsklage durch den ...
- KG, 17.09.2020 - 22 W 66/19
Löschung der Eintragung der Geschäftsführerabberufung im Handelsregister nach § ...
- BGH, 23.09.2021 - I ZB 13/21
Schiedsfähigkeit IV
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 04.01.2021 - 19 SchH 38/20
Parallelentscheidung zu OLG Köln 19 SchH 37/20 v. 04.01.2021
- OLG Köln, 04.01.2021 - 19 SchH 38/20
- OLG München, 22.03.2023 - 7 U 1995/21 Corona
Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen aufgrund fehlerhaften Versammlungsortes
- BGH, 11.05.2021 - II ZR 56/20
Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer insolventen KGaA
- OLG Dresden, 09.11.2017 - 8 U 772/17
Zulässigkeit der Bilanznichtigkeitsklage des Insolvenzverwalters; Anforderungen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 21.04.2020 - II ZR 412/17
Aktiengesellschaft: Befugnis des Insolvenzverwalters auf Feststellung der ...
- BGH, 21.04.2020 - II ZR 412/17
- OLG Stuttgart, 27.06.2018 - 14 U 33/17
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH: Nichtigkeit wegen ...
- BGH, 21.04.2020 - II ZR 56/18
Kommanditgesellschaft auf Aktien: Rechtsschutzinteresse des Insolvenzverwalters ...
Querverweise
Auf § 249 AktG verweisen folgende Vorschriften:
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Allgemeines
- § 242 (Heilung der Nichtigkeit)
- Nichtigkeit des festgestellten Jahresabschlusses
- § 256 (Nichtigkeit)
- Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft
- Nichtigerklärung der Gesellschaft
- § 275 (Klage auf Nichtigerklärung)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 191 (Oberste Vertretung)
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- III. - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 36 (Oberste Vertretung)