Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Siebenter Teil - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 241 - 261a) |
| Erster Abschnitt - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen (§§ 241 - 255) |
| Erster Unterabschnitt - Allgemeines (§§ 241 - 249) |
(1) Erhebt ein Aktionär, der Vorstand oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses gegen die Gesellschaft, so finden § 246 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 bis 5, Abs. 4, §§ 246a, 247, 248 und 248a entsprechende Anwendung. Es ist nicht ausgeschlossen, die Nichtigkeit auf andere Weise als durch Erhebung der Klage geltend zu machen. Schafft der Hauptversammlungsbeschluss Voraussetzungen für eine Umwandlung nach § 1 des Umwandlungsgesetzes und ist der Umwandlungsbeschluss eingetragen, so gilt § 20 Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes für den Hauptversammlungsbeschluss entsprechend.
(2) Mehrere Nichtigkeitsprozesse sind zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden. Nichtigkeits- und Anfechtungsprozesse können verbunden werden.
Rechtsprechung zu § 249 AktG
134 Entscheidungen zu § 249 AktG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 29.03.1996 - II ZR 124/95
Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der ...
- BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08
Schiedsfähigkeit II
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 20.03.2008 - 18 U 98/07
Zulässigkeit des Schiedsverfahrens in Beschlussmängelstreitigkeiten
- OLG Köln, 20.03.2008 - 18 U 98/07
- OLG Düsseldorf, 20.01.2005 - 6 U 5/04
Klage eines ehemaligen Aktionärs auf Feststellung der Nichtigkeit eines ...
- BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96
Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der ...
- BGH, 01.03.1999 - II ZR 305/97
Zulässigkeit eines Teilurteils im aktienrechtlichen Nichtigkeits- bzw. ...
- OLG Oldenburg, 02.03.2007 - 1 W 79/06
Zivilprozeßrecht: Entscheidung über die Kosten der streitgenössischen ...
- OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
Aktienrechtliche Nichtigkeitsklage - Veranlassung durch Nichtaktionär - ...
- BGH, 08.11.2004 - II ZB 41/03
Lauf der Frist zur Einlegung der Berufung durch den nicht beigetretenen ...
- LG Frankfurt/Main, 15.12.2009 - 5 O 208/09
Aktienrecht: Nebeninterventionsfrist bei einer Nichtigkeitsklage; ...
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Literatur im Internet zu § 249 AktG
- Die zwingende Prozeßverbindung nach §§ 246 III 3, 249 II 1 AktG von RA Dr. Albert K. Haas
über www.fwr-haas.net
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Querverweise
- AktG
- Aktiengesellschaft
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Allgemeines
- § 242 (Heilung der Nichtigkeit)
- Nichtigkeit des festgestellten Jahresabschlusses
- § 256 (Nichtigkeit)
- Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft
- Nichtigerklärung der Gesellschaft
- § 275 (Klage auf Nichtigerklärung)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 36 (Oberste Vertretung)
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