Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Siebenter Teil - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 241 - 261a) |
| Erster Abschnitt - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen (§§ 241 - 255) |
| Zweiter Unterabschnitt - Nichtigkeit bestimmter Hauptversammlungsbeschlüsse (§§ 250 - 255) |
(1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns kann außer nach § 243 auch angefochten werden, wenn die Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn Beträge in Gewinnrücklagen einstellt oder als Gewinn vorträgt, die nicht nach Gesetz oder Satzung von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen sind, obwohl die Einstellung oder der Gewinnvortrag bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht notwendig ist, um die Lebens- und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft für einen hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Notwendigkeiten übersehbaren Zeitraum zu sichern und dadurch unter die Aktionäre kein Gewinn in Höhe von mindestens vier vom Hundert des Grundkapitals abzüglich von noch nicht eingeforderten Einlagen verteilt werden kann.
(2) Für die Anfechtung gelten die §§ 244 bis 246, 247 bis 248a. Die Anfechtungsfrist beginnt auch dann mit der Beschlußfassung, wenn der Jahresabschluß nach § 316 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs erneut zu prüfen ist. Zu einer Anfechtung nach Absatz 1 sind Aktionäre nur befugt, wenn ihre Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500 000 Euro erreichen.
Rechtsprechung zu § 254 AktG
15 Entscheidungen zu § 254 AktG in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11
Unternehmensbewertung; Ertragswertverfahren; Tax-CAPM; Marktrisikoprämie; ...
- OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2011 - 5 O 37/11
- OLG Hamburg, 23.12.2010 - 11 U 185/09
Verstoß gegen das Redrecht des Aktionärs - Zulässigkeit eines ...
- OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 20 W 11/08
Maßgeblicher Börsenkurs für die Abfindung der Minderheitsaktionäre
- OLG Stuttgart, 14.05.2003 - 20 U 31/02
KGaA: Hauptversammlungszustimmung erforderlich bei Verkauf eines ...
- OLG Nürnberg, 09.07.2008 - 12 U 690/07
Zu den Ergebnisverwendungsbeschlüssen der Gesellschafter einer GmbH - Zum Umfang ...
- OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
Aktienrecht: Anfechtung eines Gewinnverwendungsbeschlusses
- BFH, 10.05.1968 - III R 112/67
- OLG Düsseldorf, 10.06.2009 - 26 W 1/07
Maßstäbe für die Aufteilung des Unternehmenswerts auf Vorzugs- und Stammaktien
- LG Frankfurt/Main, 10.12.2007 - 5 O 141/07
Aktiengesellschaft: Ausschüttungen mit Steuervorteilen für nur einzelne ...
- LG München I, 31.05.2001 - 5 HKO 17738/00
- OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 13 U 99/98
GmbH-Jahresabschluß: Maßgebliches Recht für Beschlußanfechtungsklage; Verletzung ...
- BGH, 28.06.1982 - II ZR 69/81
Körperschaftssteuer-Erstattung ein sonstiger Vorteil i.S. des § 9 WGG
- BFH, 26.05.1976 - I R 80/74
Keine Rückstellungen für zukünftige Instandhaltungsaufwendungen
Literatur im Internet zu § 254 AktG
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